09.01.2019 - 4.7 Rückzahlung rechtswidriger Kita-Elternbeiträge

Beschluss:
abgelehnt
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Der Tagesordnungspunkt 4.7 wurde zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 4.8 behandelt.

 

Im Anschluss an die Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt 4.8, wird die Drucksache zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:


Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) bittet alle von den offensichtlich überhöhten Kita-Elternbeiträgen betroffenen Eltern um Entschuldigung. Wir stellen uns unserer Mitverantwortung und verpflichten uns zur schnellen Korrektur begangener Fehler.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle zu Unrecht erhobenen Elternbeiträge vollständig undckwirkend zurückgezahlt werden.

 

1. Überhöhte Beträge, die unstrittig fehlerhaft erhoben wurden wie z.B. durch

 

- Umlage von Personalkosten, die gem. § 16 (2) des Kita-Gesetzes durch die LHP zu tragen sind

- doppelt berechnete Essensgelder

- zu gering berechneten Geschwisterbonus

 

sind unverzüglich zurückzuzahlen.

 

2. Für alle darüber hinaus strittigen Beiträge wird der Oberbürgermeister beauftragt, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die zu viel gezahlten Elternbeiträge unverzüglich zurückzuzahlen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im September über den Sachstand informiert werden.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und einer Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10224&TOLFDNR=121711&selfaction=print