09.01.2019 - 5.2 Miethöhe Krampnitz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 09.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
18/SVV/0922 Miethöhe Krampnitz
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Auf eine Einbringung der Mitteilungsvorlage wird verzichtet. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass in Krampnitz eine Weichenstellung möglich sei. Die Entscheidung bezüglich der Höhe der zukünftigen Mieten dort, sei wichtig für die gesamte Stadt. Die Diskussionen zu diesem Thema dürfen noch nicht abgeschlossen sein. Auch müssten „alle Hebel in Gang gesetzt werden“, um die Zielmiete von 8,50 Euro je Quadratmeter auch tatsächlich zu erreichen.
Herr Kirsch fragt, welche Gegenleistung die Deutsche Wohnen als Vermieterin erhalte. Herr Rubelt, Beigeordneter des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, antwortet, dass die Deutsche Wohnen grundsätzlich ein Interesse daran habe, an der Zielmiete festzuhalten. Er betont, dass jedoch die Baukosten ständig weiter steigen würden. Der Dialog werde aber beibehalten. Als Gegenleistung erhalte die Deutsche Wohnen einen gedeckelten Bodenpreis.
Herr Tomczak sagt, dass das Ansinnen an sich gut sei. Wirkliche Handlungsspielräume in puncto günstige Mieten sehe er jedoch woanders. Er weist weiter auf den schlechten Ruf hin, den die Deutsche Wohnen habe. Seine Fraktion habe vor der Deutsche Wohnen als Partnerin gewarnt.
Herr Schüler fragt, welche Weichen denn genau gestellt werden sollen. Herr Dr. Scharfenberg antwortet, dass es eine Grundlage für die 8,50 Euro je Quadratmeter gebe. Der weitere Prozess müsse deshalb intensiv begleitet werden, um ein Zeichen für zukünftige Entwicklungen zu setzen.
Im Anschluss an eine kontroverse Diskussion über die Miethöhe und das Unternehmen Deutsche Wohnen wird die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis genommen.