13.02.2019 - 4.4 Verkaufsstopp für städtische Grundstücke

Beschluss:
abgelehnt
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Tagesordnungspunkt 4.3 und 4.4 werden gemeinsam beraten; die Diskussion dazu ist unter dem Tagesordnungspunkt 4.4 zu finden.

 

Abstimmung:

Die von Herrn Schüler vorgeschlagene Änderung des 2. Satzes der o. g. Drucksache mit folgendem Wortlaut:

 

Hierunter fallen auch Grundstücke, die Wohnungsbauerwartungsland nach dem aktuellen Wohnungsbaukonzept sind, die nicht in einem durch Satzung festgesetzten Sanierungsgebiet liegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

  3

Ablehnung:

10

Stimmenthaltung:

  5

 

Anschließend wird der Antrag in seiner ursprünglichen Fassung wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der städtischen Betriebe - beauftragt, dafür zu sorgen, dass ab dem Tage der Beschlussfassung keine Wohnimmobilien und Baugrundstücke der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer kommunalen Unternehmen mehr verkauft werden. Hierunter fallen auch Grundstücke, die Wohnbauerwartungsland nach dem aktuellen Wohnbauentwicklungskonzept sind.

 

Weiterhin möglich sein soll die Vergabe von Erbbaurechten an städtischen Bau- und Wohngrundstücken. Deren Vergabe soll künftig nicht mehr zum Höchstgebot erfolgen, sondern Konzepte bevorzugen, die die Schaffung von Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Träger und Wohnungsgenossenschaften sicherstellen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über die Umsetzung des Auftrages informiert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

  1

Ablehnung:

11

Stimmenthaltung:

  6

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.