27.02.2019 - 4.1 Mustergesellschaftsvertrag

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Tagesordnungspunkte 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 werden zusammen behandelt.

 

Auf eine Einbringung der Vorlagen wird verzichtet. Herr Dr. Scharfenberg sagt, dass die Änderungswünsche seiner Fraktion zu den Drucksachen 18/SVV/0581 und 18/SVV/0785 mit den vorliegenden Austauschseiten berücksichtigt worden sind. Er fragt, wie zukünftig mit der Entsendung von „Sachverständigen“ in die Aufsichtsräte umgegangen werden soll. Die Regelung stimme nicht mit der Kommunalverfassung überein. Frau von Prietz, kommissarische Bereichsleiterin Beteiligungsmanagement, antwortet, dass Sachverständige erst nach Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung in die Aufsichtsräte entsandt werden.

 

Zur Drucksache 18/SVV/0581 merkt Herr Dr. Scharfenberg an, dass der städtische Einfluss durch die Neuregelung sinken würde. Er fragt, wie die Kommunalaufsicht dies sehe. Frau von Prietz antwortet, dass sich an der Gesamtzahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat nichts ändern würde und der Gesamteinfluss gleichbleibe. Entsprechend der rechtlichen Grundlagen gebe es auch keine andere Option. Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, hierzu noch einmal die Kommunalaufsicht anzufragen. Der Oberbürgermeister sagt dies zu. Die Anfrage soll auch den Fraktionen weitergeleitet werden.

 

Der Oberbürgermeister stellt anschließend fest, dass sich mit Beschluss der Drucksache 18/SVV/0785, Änderung des Mustergesellschaftsvertrages der Landeshauptstadt Potsdam, der vorliegende Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt hat. Herr Dr. Scharfenberg stimmt dem zu.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Rechte der Aufsichtsräte städtischer Unternehmen zu stärken.

Im Mustergesellschaftsvertrag ist zu regeln, dass die Kompetenzen zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführenden städtischer Gesellschaften und die Kompetenzen zum Abschluss, zur Änderung und zur Beendigung von deren Anstellungsverträgen auf den Aufsichtsrat übertragen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Kompetenzen von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2017 vorzulegen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10228&TOLFDNR=123378&selfaction=print