27.02.2019 - 7 Verfahrensvorschlag zum Umgang mit offenen Antr...

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Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau Müller, unterbreitet einen Verfahrensvorschlag zum Umgang mit den aktuell 68 noch nicht abschließend beratenen Anträgen und Beschlussvorlagen. Sie schlägt vor, den Fraktionen und der Verwaltung eine Übersicht der offenen Drucksachen mit dem Stichtag 1. März 2019 zu übergeben, um zu prüfen, welche Drucksachen zurückgezogen, bis Mai 2019 noch beschlossen oder zusammengefasst als „Arbeitsauftrag“ beschlossen werden können. Die Fraktionen und der Oberbürgermeister informieren das Büro der Stadtverordnetenversammlung anschließend bis spätestens 8.rz darüber, wie mit den von ihnen beantragten Vorlagen und Anträgen umgegangen werden soll. Der Hauptausschuss soll sich in seiner Sitzung am 13. März über die Vorschläge verständigen und eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abgeben. Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3. April werden alle angesprochenen Drucksachen unter einem extra Tagesordnungspunkt aufgenommen. Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai sollen die offenen Drucksachen erneut abgeglichen und sofern erforderlich wieder unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt aufgeführt werden. Die Fraktionen werden zum genannten Verfahren auch noch einmal schriftlich informiert.

 

Gegen den Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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