25.06.2003 - 5 Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Hadlich verweist auf die im § 7 Abs. 1 geänderte Summe der Investitionen, die nunmehr 200 T€ betrage. Dem wurde seitens der Stadt Potsdam angesichts der  gebildeten Rücklagen der Gemeinde zugestimmt. Weiterhin werde in der Begründung auf die §§ 10 – 13 (statt § 14) verwiesen.

 

Herr Haufe begründet die Notwendigkeit der Investitionen damit, dass die Gaststätte des Ortes saniert werden solle, um Veranstaltungen in Satzkorn selbst durchführen zu können und nicht auf Nachbargemeinden ausweichen zu müssen.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass der genannte § 7 nicht stimmt; es müsse § 8 heißen. Weiterhin fragt er nach, ob die 200 T€ als Deckel zu verstehen seien und ob die Gemeinde auch damit einverstanden wäre, dass es bei einer positiven Haushaltsentwicklung auch über diese Summe hinausgehen könne. Herr Haufe erklärt, dass die Gemeinde selbstverständlich auch mit einer höheren Investitionssumme einverstanden wäre.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Satzkorn gemäß § 23 GemGebRefGBbg einschließlich der Änderungen/Ergänzungen:

 

In der Begründung wird auf die §§ 10 – 13 (statt § 14) verwiesen.

In § 8 Abs. 1 wird die Summe auf 200 T€ geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.