25.06.2003 - 5 Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.06.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Hadlich verweist auf die im § 7 Abs. 1 geänderte Summe
der Investitionen, die nunmehr 200 T€ betrage. Dem wurde seitens der Stadt
Potsdam angesichts der gebildeten
Rücklagen der Gemeinde zugestimmt. Weiterhin werde in der Begründung auf die §§
10 – 13 (statt § 14) verwiesen.
Herr Haufe begründet die Notwendigkeit der Investitionen damit, dass
die Gaststätte des Ortes saniert werden solle, um Veranstaltungen in Satzkorn
selbst durchführen zu können und nicht auf Nachbargemeinden ausweichen zu
müssen.
Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass der genannte § 7
nicht stimmt; es müsse § 8 heißen. Weiterhin fragt er nach, ob die 200 T€ als
Deckel zu verstehen seien und ob die Gemeinde auch damit einverstanden wäre,
dass es bei einer positiven Haushaltsentwicklung auch über diese Summe
hinausgehen könne. Herr Haufe erklärt, dass die Gemeinde selbstverständlich
auch mit einer höheren Investitionssumme einverstanden wäre.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Satzkorn gemäß § 23 GemGebRefGBbg einschließlich der Änderungen/Ergänzungen:
In der
Begründung wird auf die §§ 10 – 13 (statt § 14) verwiesen.
In § 8
Abs. 1 wird die Summe auf 200 T€ geändert.