25.06.2003 - 6 Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Hadlich verweist auf die Änderungen und Ergänzungen in diesem Vertrag, wo sich der Erhalt des Schulstandortes als neuer Absatz wie folgt wiederfinde:

 

In § 4 wird ein neuer Absatz eingefügt: „Die Landeshauptstadt Potsdam gewährleistet den Schulstandort in Marquardt nach Maßgabe des BbgSchulG.

 

Weiterhin wird

in der Begründung auf die §§ 10 – 13 (statt § 14) verwiesen.

In § 6 die Gemeinde Fahrland durch Marquardt ersetzt.

In § 7 Abs. 2 Nr. 1 die Geltungsdauer entsprechend der gesetzlichen Regelung auf 5 Jahre beschränkt.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Marquardt gemäß § 23 GemGebRefGBbg einschließlich der Änderungen/Ergänzungen:

 

In der Begründung wird auf die §§ 10 – 13 (statt § 14) verwiesen.

In § 4 wird ein neuer Absatz eingefügt: „Die Landeshauptstadt Potsdam gewährleistet den Schulstandort in Marquardt nach Maßgabe des BbgSchulG.

In § 6 wird die Gemeinde Fahrland durch Marquardt ersetzt.

In § 7 Abs. 2 Nr. 1 wird die Geltungsdauer entsprechend der gesetzlichen Regelung auf 5 Jahre beschränkt

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage