27.03.2019 - 4.7 Einrichtung eines Ernährungsrates prüfen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:06
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion hat folgender neuen Fassung zugestimmt:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Gestaltung der Ernährungspolitik auf lokaler Ebene zu bilden.
2. Das Gremium erhält die Bezeichnung: "Ernährungsrat der Landeshauptstadt Potsdam"
3. Dem Ernährungsrat sollen Vertreter folgender Wirtschaftseinrichtungen und -Bereiche angehören:
• Erzeugern wie z.B. Forum Natur, Pro Agro, usw.
• Handel wie z.B. AG Innenstadt, AG Babelsberg, Handelsverband Berlin-Brandenburg, DLG
• Gastronomie/Tourismus, wie z. B. Dehoga, IHK, Verband der Köche
• Entsorgung, wie z. B. STEP, Refood
• Lieferanten, wie z. B. Fruchtexpress, Frische Paradies, Weihe, usw.
• Wissenschaft, wie z.B. Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam Rehbrücke Universität Potsdam, Klimainstitut
• Verbraucher, wie z. B. Kita-, Schulträger, Verbraucherzentrale, Oberlinhaus, EvB-Klinikum usw.
• Initiativen, wie z.B. die Tafel Potsdam e. V., Slowfood, Ich kann kochen!, usw.
• die Verwaltung mit der Wirtschaftsförderung, dem Gesundheitsamt sowie weiteren betroffenen Bereichen
• Gesundheitswesen
weitere betroffene Bereiche/interessierte Stellen/Organisationen
4. Der Ernährungsrat soll die Stadtverordnetenversammlung (SVV), deren Ausschüsse und die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in allen, die Ernährung der Stadt betreffenden Angelegenheiten beraten sowie allen teilnehmenden Institutionen beratend zur Verfügung stehen.
5. Die Mitglieder des Ernährungsrates werden namentlich auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die SVV für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Fraktionen der SVV können ein Mitglied mit Anwesenheits- und Rederecht, ohne Stimmrecht, entsenden. Hierdurch soll die Unabhängigkeit der Empfehlungen des Ernährungsrates an die Stadtverordnetenversammlung gewahrt bleiben.
6. Der Ernährungsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die auch über den in Punkt 4. beschriebenen Aufgabenbereich hinausgehen kann.
7. Der Oberbürgermeister legt fest, welche Bereiche der Verwaltung ständige Teilnehmer an den Sitzungen des Ernährungsrates sind und welcher Bereich die Betreuung des Gremiums übernimmt. Zu den Inhalten der Betreuung gehören auch Fragen zur Ausstattung des Ernährungsrates, der Wechsel von Mitgliedern des Ernährungsrates sowie die Sicherstellung der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.
8. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dem Hauptausschuss im Juli 2019 einen Zwischenbericht und in der SVV im Oktober 2019 - gemäß Punkt 3 und 5 - eine Vorschlagsliste für die Berufung der Mitglieder vorzulegen sowie die notwenige personelle und finanzielle Ausstattung sicherzustellen.
Nach der Berufung der Mitglieder, ist durch den vom Oberbürgermeister festzulegenden Bereich gemäß Punkt 7 zur Konstituierung des Ernährungsrates einzuladen.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass bei einer Beschlussfassung in der vorliegenden Form die Aufforderung an Herrn Exner geht, die zusätzlichen personellen, und damit verbunden, die finanziellen und räumlichen Bedarfe darzustellen.
Herr Finken beantragt folgende Änderung im 1. Satz:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, mit welchem Aufwand, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Gestaltung der Ernährungspolitik auf lokaler Ebene zu bilden gebildet werden kann.
Ab Punkt 2 wird der Text Teil der Begründung.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, mit welchem Aufwand, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Gestaltung der Ernährungspolitik auf lokaler Ebene zu bilden gebildet werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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