27.03.2019 - 4.2 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Scharfenberg betont, dass davon ausgehend, dass die Landeshauptstadt von sich aus alles Notwendige unternehmen werde, folgendes Verfahren verabredet werden könnte:

 

Der Hauptausschuss stimmt über die Vorlage in der heutigen Sitzung nicht ab.

 

  1. Es wird eine einjährige Testphase durchgeführt.
  2. Über die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts bzw. den Verzicht wird viertelhrlich im Hauptausschuss Bericht erstattet.
  3. Darzustellen ist, wieviel Arbeitszeit und Manpower benötigt wird.
  4. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2019 wird eine, von den Fraktionen und der Verwaltung erarbeitete neue Fassung vorgelegt.

 

 

Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage