10.04.2019 - 6 Sonstiges

Reduzieren

rgerbahnhof/Biergarten

 

Herr Exner führt aus, dass er die Presseinformation, Herr Laggner werde das Restaurant Kongsnæs betreiben, weder bestätigen noch dementieren könne. Herr Laggner konnte dazu nicht befragt werden.

 

Elternbeitragsordnung / Rückzahlung der Kita-Beiträge

 

Frau Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, erläutert an Hand einer Powerpointpräsentation die Haltung des Landes zur kommunalen Elternbeitragsordnung und die Auswirkungen auf die angedachte Rückzahlung der Elternbeiträge.

Die Differenz der Elternbeiträge soll im Wege des am 08.05.2019 in der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Verfahrens zurückgezahlt werden. Die vom Land grundsätzlich in Frage gestellte Gesetzeskonformität der Elternbeitragsordnung stelle sich als neues Problem dar.

Der Stein des Anstoßes sei ein Protokoll über ein Gespräch auf Arbeitsebene, in dem dies festgehalten sei und weder in einem Gespräch im Februar mit dem Ministerium und der Beigeordneten, noch auf offizielle Nachfrage aufgeklärt werden konnte. Die Frist für eine Stellungnahme laufe am 18.04.2019 ab.

Sie erläutert den Dissens in der Auslegung des Gesetzes. So sei die Stadt bislang davon ausgegangen, dass der Durchschnitt der Betriebskosten aller Einrichtungen Grundlage für die Elternbeitragsordnung sei. Das Gesetz bestehe seit 2004 und wurde 2018 novelliert eine Beanstandung seitens des Landes habe es bis dato nicht gegeben; weder für die Landeshauptstadt, noch für andere Kommunen des Landes Brandenburg, die diese Berechnungsgrundlage ebenso anwenden. Jetzt sei die Haltung des Landes, trägerscharf zu kalkulieren bzw. rückwirkend, vor 2018 einrichtungsscharf. Das betreffe 48 Träger und 123 Einrichtungen. Die daraus resultierenden Folgen seien Sache der Kommune.

 

Bezüglich der Lösungsansätze und Folgen stellt sie dar, dass es mehrere Möglichkeiten gebe.

 

  1. Halte die Landeshauptstadt an ihrer aktuellen Rechtsauffassung fest, gebe es einheitliche Beträge, sei aber der Umgang der Fachaufsicht damit unklar und ggf. gerichtliche Klärungen durch die Eltern zu erwarten.
  2. Werden die niedrigsten Betriebskosten als Höchstbetrag angesetzt, sei dies laut Ministerium der einzige rechtskonforme Weg und gebe es einheitliche Beiträge. Für die Stadt seien vermutlich höhere Kosten zu erwarten.
  3. Werden die Elternbeiträge trägerscharf kalkuliert, sei dies laut Ministerium rechtskonform, gebe es aber unterschiedliche Beiträge in der Stadt. Die Folgen für den Haushalt der Stadt seien nicht einschätzbar und die Auswirkungen auf den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz unklar. Sozialpolitisch sei dies nicht zu vertreten (Segregation).

Problematisch seien die uneinheitlichen Elternbeiträge vor allem vor dem vor dem Hintergrund der fehlenden Wahlmöglichkeiten der Eltern bezüglich eines Kita-Platzes. Sollten die Elternbeitragsordnungen der Vergangenheit als nicht rechtmäßig bewertet bleiben, so habe dies auch Auswirkungen auf die Rückzahlung.

 

Sollte das Ministerium, so der Oberbürgermeister, bei der jetzt kommunizierten Auffassung bleiben, müssten insgesamt 360 Vorgänge erneut geprüft werden. Er bemängelt, dass es trotz Aufforderung keine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums dazu gebe, sondern lediglich ein Protokoll auf Arbeitsebene. Da dies auch alle anderen Kommunen betreffe, werde es Rücksprachen dazu geben, sobald eine Stellungnahme vorliegt.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Schüler, dass der Vorschlag der Verwaltung gut und richtig sei. Er spricht sich dafür aus, an den Landtag die Forderung zu stellen, das Kita-Gesetz zu überarbeiten, um es verständlicher und händelbarer zu machen.

Auf Nachfrage von Herrn Kirsch zu den Auswirkungen auf die avisierte Beschlussfassung am 08.05.2019 verweist Frau Aubel darauf, dass dies von der Positionierung des Landes abhänge. Die Prüffrist laufe am 13.04.2019 ab; gebe es keinen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sei eine Vielzahl von Klagen zu erwarten.

 

Herr Heuer sieht in diesem Vorgang ein „komplettes Versagen des Gesetzgebers“ und den Auftrag an den Städte- und Gemeindebund, die Konnexität zu prüfen, als noch dringender.

Frau Dr. Schröter plädiert für ein klärendes Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister und dem Ministerium. Frau Dr. Müller verweist darauf, dass „uns“ jetzt das einhole, was in den vergangenen Jahren nicht gelungen sei, nämlich Verabredungen „aufzuschreiben“ und „viele konkrete Fragen zu klären“. Die jetzige Auffassung des Landes bedeute auch, dass weniger Ausgleichzahlungen an die Kommunen geleistet werden müssen.

 

Der Oberbürgermeister stellt abschließend fest, dass der Sachverhalt in Ruhe mit allen Kommunen geprüft und nochmals in das Präsidium des brandenburgischen Städtetages getragen werden sollte, um dann mit einer abgestimmten Meinung „loszugehen“.

Reduzieren