24.04.2019 - 3.10 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, bringt die Vorlage ein. Im Rahmen einer Präsentation geht sie auf die Berechnungsgrundlagen und Beitragshöchstsätze, die Korrekturtabellen für die Jahre 2015 und 2016 bis 2018, die Problematik der „Geschwisterkindregelung“ sowie auf die finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam und die Vereinbarungen mit den betreffenden Trägern ein. Im Ergebnis werde die Rückzahlung der zu viel gezahlten Kita-Elternbeiträge 45 Millionen Euro kosten.
Frau Krusemark, Leiterin des Fachbereichs Recht und Vergabemanagement, stellt anschließend die gutachterliche Bewertung des Sachverhalts vor. Aus strafrechtlicher Sicht lasse sich feststellen, dass bezüglich der vorangegangenen Gremienentscheidung keine Pflichtverletzung gegeben sei. Weiter würden sich die geplanten freiwilligen rückwirkenden Korrekturen und Rückzahlungen der Elternbeiträge nach Einschätzung der beauftragten Kanzlei grundsätzlich im Rahmen des der Gemeinde zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums bewegen.
Im Anschluss an die Ausführungen wird die Vorlage durch den Oberbürgermeister zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erstattet den freien Trägern der Kindertagesstätten für die Jahre 2015 bis 31.07.2018 und den unterstützenden Trägern für Kindertagespflege für die Jahre 2015 bis 2016) den Fehlbetrag, der sich aus der vergleichsweisen Rückzahlung von Elternbeiträgen an Sorgeberechtigte ergibt. Für den Zeitraum 01.01.2017 bis zum 31.07.2018 erstattet die LHP die zu viel entrichteten Elternbeiträge an die Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut wurden, selbst.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
- Die Träger nehmen auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Rückzahlung in Höhe von maximal der Differenz zwischen der Elternbeitragsordnung (alt) und der Elternbeitragsordnung (neu) (gleich Korrekturtabelle) vor (Anlage 1).
- Die Auszahlung erfolgt an Sorgeberechtigte, die entweder kein Urteil erstritten haben bzw. keine gerichtliche Entscheidung anstreben.
- Die Vereinbarungen zwischen LHP und Trägern kommen wirksam zustande
(Anlage 2).
- Die LHP erstattet den Trägern darüber hinaus den Fehlbetrag, der ihnen in Anwendung der gerichtlich festgestellten Auslegung der Geschwisterkindregelung aus der Kita-Satzung 2016 durch teilweise Rückerzahlung von Elternbeiträgen entsteht. Das Verfahren zur Regulierung ist ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung (Anlage 2).
- Dieser Beschluss nebst Vereinbarung wird dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Stellungnahme vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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