19.02.2019 - 7.4 Information zur Richtlinie Kosten der Unterkunft

Reduzieren

Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) teilt mit, dass die verschiedenen betroffenen Bereichen in den Fachbereichen 38 und 39 in einer Arbeitsgruppe derzeit eine gemeinsame grundlegende Überarbeitung der Arbeitsanweisung Kosten der Unterkunft erfolgt. In der Arbeitsanweisung ist die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung in den Sozialgesetzbüchern II und XII geregelt.

 

Folgende Themen sind vordringlich neu zu regeln:

  1.      Einmalige Bedarfe (Übernahme von Umzugs- und Renovierungskosten)
  2. Mehrbedarfe in „temporären“ Bedarfsgemeinschaften (i.d.R. Bedarfsgemeinschaften mit gemeinsamem Sorge-/ Umgangsrecht)

3. Heizkosten und dezentrale Warmwasserversorgung

4. Angemessene Wohnkosten (Bestimmung der Referenzmiete)

 

Die Arbeit an den Themen 1 und 2 ist bereits abgeschlossen und in Kraft gesetzt. r die Punkte 3 und 4 wird vom Abschluss der Arbeiten durch die Arbeitsgruppe im März ausgegangen. Alle Änderungen werden anschließend in einer Neufassung der Arbeitsanweisung zusammengefügt. Eine Information der Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Änderungen wird anschließend in Form einer Mitteilungsvorlage erfolgen.

 

Frau Schulze fragt, ob ein Beschluss durch die Trägerversammlung des Jobcenters oder andere Gremien herbeigeführt werden muss.

 

Herr Jekel und Herr Thomann erklären, dass dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.

 

Reduzieren