16.01.2019 - 4.2 Grundstückserwerb Krampnitz

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herr Dr. Bauer das Wort. Dieser bringt die Drucksache ein. Herr Dr. Bauer führt aus, dass ein Gespräch stattgefunden hat mit Herrn Nicke und Herrn Westphal von der Pro Potsdam. Eine komplett ablehnende Haltung zur Erbbaupacht konnte nicht wahrgenommen werden.

 

Herr Lehmann führt für die Verwaltung aus, dass u.a. eine soziale Infrastruktur ausreichend berücksichtigt werden muss. Erbbaurechte durch die Stadt sind nicht Sinn der Entwicklungsmaßnahme. Eine Erreichung der Entwicklungsziele wird in der Regel durch Verkauf erzielt. Durch den Erlös der Verkäufe sind dann auch die Planungen für soziale Infrastruktur möglich.

 

Herr Dr. Bauer erwidert, dass die Stadt besser Geschosswohnungsbau mit Erbbaupacht fördern soll als Eigenheime.

 

Herr Heuer merkt an, dass er diesen Antrag für nicht zustimmungsfähig erachtet.

 

Es werden zwei Anträge zur Geschäftsordnung gestellt. Zunächst wird der Antrag auf Vertagung der Abstimmung gestellt. Dieser wird mehrheitlich abgelehnt (Zustimmung: 0, Ablehnung: 4, Enthaltung: 1).

 

Daraufhin wird der Antrag zur Geschäftsordnung auf Einzelabstimmung der einzelnen Punkte des Antrages zur Abstimmung gestellt. Dieser wird mehrheitlich abgelehnt (Zustimmung: 1, Ablehnung: 4, Enthaltung: 0).

 

Abschließend wird der Antrag in der neuen Fassung vom 07.01.2019 abgestimmt. Dieser wird einstimmig abgelehnt.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den vorliegenden Antrag abzulehnen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge die DS 18/SVV/0521 in der folgenden neuen Fassung beschließen:

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam GmbH im Entwicklungsgebiet Krampnitz mindestens 1.000 Wohnungen baut und die hierfür erforderlichen Grundstücke erwirbt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Grundstücke für die Errichtung von mindestens 2.000 weiteren Wohnungen an Wohnungsgenossenschaften, Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Träger vergeben werden.

 

Die Vergabe dieser Grundstücke soll nicht zum Höchstgebot erfolgen, sondern im Rahmen von Konzeptvergaben. Außerdem sollen die Grundstücke nicht verkauft werden, sondern durch Erbbaupachtverträge veräert werden.

 

Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem Zielgruppen definiert und Grundsätze des Vergabeverfahrens festgelegt werden. Das Konzept soll der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2019 vorgelegt werden.

 

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10244&TOLFDNR=122298&selfaction=print