07.05.2019 - 3.1 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Exner das Wort. Herr Exner erklärt anhand einer Präsentation die Historie und die Überlegungen zur Einbringung der „Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019“.

 

Er formuliert dabei die zentralen Zielstellungen der Nachtragssatzung. Neben der favorisierten Zeitschiene bedingen zwei inhaltliche Schwerpunkte die Aufstellung der Nachtragssatzung. Zum einen bedingt sich die Erhöhung des Fehlbetrages aus der Schaffung der notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die freiwilligen Rückzahlungen von Elternbeiträgen aus den Elternbeitragsordnungen für die Jahre 2015 bis anteilig 2018, gemäß der Drucksache 18/SVV/0766. Zum anderen bedarf es zur Bewältigung des Wachstums der Landeshauptstadt Potsdam einer Verwaltung, die ein moderner und zentraler Servicedienstleister ist. Dazu gehört die weitere Stärkung des IT-Bereiches, insbesondere der Schul-IT und einer verstärkten Digitalisierung der Verwaltung, des Weiteren einer Erweiterung der Personalkapazitäten innerhalb der Verwaltung um rund 120,9 Vollzeitäquivalente und als dritten Schwerpunkt der ÖPNV und die Planungen zur Norderweiterung der Straßenbahn.

 

Den veranschlagten Mehraufwendungen von rund 59 Millionen EUR stehen Mehrerträge von 37,3 Millionen EUR entgegen. Unter Berücksichtigung des bislang geplanten Fehlbedarfes für 2019 in Höhe von 3,97 Millionen EUR ergibt sich ein neuer Fehlbedarf von 25,93 Millionen EUR, der einen Nachtraghaushalt notwendig macht. Das entspricht einer Verschlechterung des Gesamtfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2019 von rund 21,96 Millionen EUR. Eine Deckung erfolgt über den Einsatz von Rücklagen der Vorjahre, das heißt einer deutlichen Minderung des Rücklagenbestandes verbunden mit entsprechender Inanspruchnahme der finanziellen Mittel (Liquidität). Weiterhin führt Herr Exner aus, dass ein dauerhafter jährlicher Fehlbetrag in dieser Größenordnung ein Risiko für die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam und damit für die erforderlichen Genehmigungsverfahren (Kredite u.a.m.) sowie die Haushaltssicherungspflicht (i.S. des § 63 Abs. 5 BbgKVerf) darstellen würde. In der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes 2020/2021 muss die Fortsetzung des Investitions- und Konsolidierungskurs erfolgen, um die notwendigen Investitionen der wachsenden Stadt weiter tragen zu können.

 

 

Herr Heuer bedankt sich bei Herrn Exner für die Ausführungen, leitet über in die Diskussion des Tagesordnungspunktes und übergibt Herrn Rindfleisch das Wort. Dieser bedankt sich für die im Vorfeld der Ausschusssitzung übermittelten Antworten auf seine Fragen. (Herr Rindfleisch teilte die schriftliche Form der Antworten an alle Mitglieder des Ausschusses zu Beginn der Sitzung aus.) Er fragt nach, inwieweit die Planungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 durch den Nachtrag gestört werden. Herr Exner antwortet, dass die Mittelfristplanungen nicht angefasst worden sind. Die Planung zur Norderweiterung der Straßenbahn ist bislang so noch nicht enthalten gewesen.

 

Herr Heinzel knüpft daran an und fragt, ob die Planungskosten für den ÖPNV nach Krampnitz mit dieser Summe abgedeckt seien. Herr Exner erwidert, dass es eine Kostenschätzung für die Planungskosten ist und diese Zahlen so an seinen Geschäftsbereich herangetragen worden sind. Ergänzend berichtet Herr Weise, dass dies den Teil der Planungen betrifft, der absehbar ist und so zu beauftragen ist.

 

Herr Baron von der Osten gen. Sacken geht auf den technischen Ablauf der Einbringung der Nachtragssatzung ein. Er sieht eine zu kurze Diskussionsphase für die vielen Parameter, die noch nicht bestimmbar sind. An dieser Stelle schlägt Herr Heuer vor, den Tagesordnungspunkt 3.3 „ckzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.07.2018“ vorzuziehen und in die bestehende Diskussion einfließen zu lassen. Dieses wird von den anwesenden Mitgliedern des Ausschusses befürwortet. Bevor Frau Aubel das Wort erhält, fragt Herr Dr. Bauer nach den Zahlen zur Geschwisterkindregelung, da diese laut der Vorlage nicht verifiziert sind. Weiterhin fragt er nach, ob die Fortbildungskosten für die Schulen auf Grund der neuen Ausstattung mit IT in die Planungen eingeflossen sind. Frau Aubel antwortet zur zweiten Frage, dass die Fortbildung des Schulpersonals eine Aufgabe des Landes sei und somit nicht Bestandteil der städtischen Planung sein kann. Zur ersten Fragestellung wird auf die folgenden Ausführungen von Frau Aubel verwiesen.

 

Frau Aubel stellt mithilfe einer Präsentation, die Drucksache 19/SVV/0346, entsprechend den Tagesordnungspunkt 3.3, vor. Im Vordergrund steht die Zielstellung des Verfahrens. Die Schaffung von Rechtsfrieden durch freiwillige, anteilige Rückzahlung der Kita- Elternbeiträge für die Jahre 2015 bis 31.07.2018 ist als Zielstellung definiert. Weiter stellt sie die Elternbeitragsordnungen 2016-31.07.2018 in der alten und in der neuen Fassung gegenüber. Dabei stellt sie heraus, dass die neuen Beiträge nur um einen Aspekt korrigiert worden sind, Dieser beinhaltet die Minderung der Platzkosten um die institutionelle Förderung. Anhand von Korrekturtabellen der einzelnen Jahre gibt sie beispielhaft die Auswirkungen wider. Die zusätzliche Rückzahlung durch die Geschwisterkindregelung und den gefassten Gerichtsurteilen bezieht sich nicht auf das Jahr 2015, sondern ausschließlich auf die Jahre 2016 bis 31.07.2018. Sie macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um ein bilaterales Vertragsverhältnis zwischen Träger und Eltern handelt. Es ist eine individuelle Entscheidung, ob Eltern Antrag stellen mit Blick auf die eigene Steuererklärung. Des Weiteren gibt Frau Aubel eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen i.H.v. rund 45 Millionen EUR. Eine Antragsfrist für die betroffenen Vertragsverhältnisse soll bis Ende 2019 avisiert werden, wobei dieses keine harte Fristsetzung bedeutet.

 

Zu Ausführungen zur gutachterlichen Bewertung übergibt Frau Aubel das Wort an Frau Krusemark. Frau Krusemark beginnt ihre Ausführungen mit Erläuterungen zum OVG Urteil zur Stadt Cottbus. Sie führt aus, in welchem Zusammenhang die Erkenntnisse des Urteils auf Potsdam übertragen werden können bzw. müssen. Die Prüfung der strafrechtlichen Bewertung ist durch eine externe Kanzlei vorgenommen worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bezüglich der vorangegangenen Gremienentscheidung keine Pflichtverletzung gegeben ist. Dementsprechend ist es zulässig eine freiwillige Rückzahlung, wie vorgeschlagen, vorzunehmen. Weiterhin ergab das eingeholte Gutachten, dass valide Daten zu Grunde gelegt werden sollen, die Betriebskostenzahlungen dürfen nicht überzahlt werden sowie die Nennung des Vertragsendes auf den 31.12.2020 als Vorlage nutzen. Der Wunsch besteht, die bestehenden Vereinbarungen so anzupassen, dass im Falle von Klagen nach dem Zeitpunkt, zu dem das Verfahren klar ist, keine freiwilligen Zahlungen geleistet werden.

 

Frau Aubel führt u.a. auf Nachfrage aus, dass die Regelungen auf dem Mediationsergebnis beruhen. Weiterhin erläutert sie, dass die Formulare auch den Aspekt der privaten individuellen steuerlichen Überprüfung beinhaltet.

 

Herr Baron von der Osten gen. Sacken gibt zu bedenken, dass weiterhin vielfältige Fragen offenbleiben und eigentlich auch keine Notwendigkeit bestehe, die beiden Drucksachen in dieser Sitzung zu beschließen.

 

Herr Heuer teilt die Bedenken von Herrn Baron von der Osten gen Sacken. Dennoch ist er politisch von der Notwendigkeit überzeugt, in der Diskussion um die Kita Elternbeitragsatzung einen Rechtsfrieden zu erreichen. Im Übrigen sei es politische Zielstellung, die beitragsfreie Kinderbetreuung als Bildungsauftrag einzuführen. Er weist darauf hin, dass die Frage der Konnexität bislang noch nicht beantwortet wurde. Für die betroffenen Eltern bedeutet eine Beschlussfassung seiner Auffassung nach, dass sie weit mehr rückerstattet bekommen, als überhaupt je strittig gewesen ist bzw. Eltern auf dem Klageweg erhalten könnten.

 

Da keine weiteren Diskussionsbeträge erkennbar sind, leitet Herr Heuer in die Abstimmung der vorliegenden Anträge über. Zunächst wird über den Ergänzungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis/FDP zur Drucksache 19/SVV/0344 abgestimmt. Dieser wird mehrheitlich abgelehnt (Zustimmung: 1; Ablehnung: 4; Enthaltung: 2). Anschließend stellt Herr Heuer die Beschlussvorlage der Verwaltung, Drucksache 19/SVV/0344, zur Abstimmung. Diese wird mehrheitlich angenommen.

Herr Heuer dankt den Vortragenden und schließt den Tagesordnungspunkt.

Reduzieren

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Ergänzungsvorschlag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP nicht zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erweiterung des Stellenplanes 2019 im Fachbereich 46 Stadtplanung und Stadterneuerung 5 weitere Stellen vorzusehen.

Mit der personellen Verstärkung werden wichtige Planverfahren der 2. Prioritätsstufe, insbesondere für Investitionen im Wohnungsbau, in das Bearbeitungsprogramm gemäß Prioritätenliste genommen.

Über die Umsetzung der Kapazitätserweiterung ist im Rahmen der Beschlussfassung zur Prioritätenliste 2020 Bericht zu erstatten.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Antrag zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  • Die 1. Nachtragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 (siehe Anlage). 

 

  • Stellenplanerweiterung der Landeshauptstadt Potsdam um 120,9 VZÄ mit Wirkung zum 01. Juli 2019 zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Rahmen des Nachtragshaushaltes.
     

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage