07.05.2019 - 3.2 Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Schmidt das Wort. Herr Schmidt stellt die Jahresabschlüsse der Landeshauptstadt Potsdam zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2016 mithilfe einer Präsentation vor. Er berichtet über den aktuellen Verfahrensstand, die Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 anzunehmen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten. Weiterhin verweist er in seinem Vortrag auf die beschlossenen Vereinfachungen zur Aufstellung der Jahresabschlüsse vom 05.Dezember 2018. Im Ergebnis der Aufstellung der Jahresabschlüsse kann festgestellt werden, dass an das gute Ergebnis für 2014 angeschlossen werden konnte und somit das Fundament für das Investieren aus eigener Kraft stabiler geworden ist. Die zentrale (Mehr-) Einnahmequelle der Landeshauptstadt Potsdam ist in der Gewerbesteuer zu finden. Allein für die Gewerbesteuer ergibt sich ein Mehrertrag i.H.v. 24 Millionen EUR. Abschließend stellt er die Bilanz der Landeshauptstadt Potsdam in Kurzform vor.

 

Da es keine Nachfragen gibt, dankt Herr Heuer Herrn Schmidt für seine Ausführungen und lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen. Die Drucksache 19/SVV/0345 wird einstimmig angenommen.

 

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Antrag zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 14.11.2018 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 21.438.028,87 EUR aus. Der Gesamberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von 17.015.895,83 EUR, dem Finanzergebnis von EUR 1.457.896,87 und dem außerordentlichen Ergebnis von 2.964.236,17 EUR.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 13.03.2019 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in der vorliegenden Fassung (Anlage 2). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 25.813.653,12 EUR aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von 24.532.376,92 EUR, dem Finanzergebnis von EUR 197.279,85 und dem außerordentlichen Ergebnis von 1.083.996,35 EUR.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 (Anlage 3). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt des Weiteren alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 (Anlage 4). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die gemeinsame Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage