17.01.2019 - 4.11 Einsatz von Laubsaugern und -bläsern einschränken

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Lack bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) gibt an, soweit sich der Prüfauftrag auf den öffentlichen Raum bezieht, kann dem Antrag entsprochen werden.

 

 

Herr Wohlfahrt erkundigt sich, ob neu angeschaffte Laubbläser grundsätzlich elektrisch betrieben werden und was eine vollständige Umrüstung auf elektrisch betriebene Geräte kosten würde.

 

 

Herr Schenke bestätigt, dass es sich bei der Neuanschaffung von Laubbläsern um elektrisch betriebene Geräte handelt. Was eine Umrüstung der Altbestände kosten würde, kann in die Prüfung aufgenommen werden.

 

 

Herr Jäkel stellt fest, dass Laub grundsätzlich nicht weggeblasen oder aufgesaugt werden sollte, da es auf bestimmten Flächen wichtige Funktionen hat. Des Weiteren weist er darauf hin, dass zusammengefegtes Laub letztlich auch weggesaugt werde.

 

 

Der Vorsitzende stellt den ergänzten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, in welchen Stadtgebieten und Straßenzügen auf den Einsatz von Laubsaugern und -bläsern verzichtet werden kann und was die vollständige Umrüstung auf elektrisch betriebene Laubbläser kosten würde.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis.

einstimmig angenommen.