21.02.2019 - 3.1 Tempo 30 Potsdamer Straße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Wohlfahrt bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

 

Herr Rietz bekräftigt, da es sich hier um einen Prüfauftrag handelt, sollte dieser beschlossen werden.

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) gibt an, dem Prüfauftrag dem Grunde nach folgen zu können. Zwei Punkte sind jedoch nicht umsetzbar: Eine Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2019 ist nicht realisierbar. Ein Bericht im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zu diesem Zeitpunkt re jedoch glich.

Zudem ist eine Prüfung, wie im Antrag gefordert, nicht auf der Basis einer Messung glich. Dies widerspricht geltendem Recht. Messungen seien für die Beurteilung von Verkehrslärmsituationen grundsätzlich nicht repräsentativ, da sie zeitpunktabhängig sind. Aus einer Messung lässt sich der benötigte Durchschnittswert nicht ermitteln. Hierfür werden mathematisch berechnete, gesetzlich vorgeschriebene Beurteilungspegel zugrunde gelegt.

 

 

Herr Jäkel stellt den Änderungsantrag, die Prüfung nur auf LKW zu beschränken, da diese Hauptlärmverursacher seien. Entsprechend sind im ersten Absatz hinter „22 Uhr bis 6 Uhr“ die Worte „r LKW“ einzufügen.

 

 

Herr Wohlfahrt schließt sich der Meinung von Herrn Rietz an, dass eine Einschränkung der Prüfung auf LKW nicht nötig ist. Die Formulierung des Prüfauftrags beinhaltet diese Prüfung bereits.

 

Den Ausführungen von Herrn Schenke folgend, übernimmt Herr Wohlfahrt für den Antragsteller den Vorschlag, dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zu berichten und nicht der Stadtverordnetenversammlung sowie das Ersetzen des Wortes „messen“ im zweiten Absatz des Antrags durch „ermitteln“.

 

 

Die Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Jäkel, die Prüfung auf LKW zu beschränken, zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mit 1:5:1 abgelehnt.

 

 

Die Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie in der Rückertstraße und Potsdamer Straße auf der B 273 die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf Tempo 30 begrenzt werden kann.

 

Dabei ist genau zu messenermitteln, ob die zulässigen Grenzwerte für die Lärmbelastung während der Nachtruhe tatsächlich eingehalten werden.

 

Die StadtverordnetenversammlungDer Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ndliche Entwicklung soll im Mai 2019 über das Prüfergebnis informiert werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.