21.02.2019 - 3.8 Uferweg im Süden des Groß Glienicker Sees

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Wohlfahrt bringt den Antrag ein und erläutert ihn. Er bittet um Zustimmung.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) verweist auf das beschlossene Uferwegekonzept, in dem der im Antrag benannte Abschnitt bereits aufgenommen ist. Allerdings gibt es im gesamten Stadtgebiet 29 Abschnitte, an denen die Errichtung von Uferwegen vorgesehen ist. Die Umsetzung erfolgt nach Priorit. Der hier in Rede stehende Abschnitt war bisher nicht auf Priorität 1 und wird es auch künftig nicht werden.

Von daher werde es auch im Mai keinen neuen Sachstand zu berichten geben.

 

 

Herr Jäkel lt es nicht für erforderlich, an jeder Stelle (für die Schaffung von Uferwegen) Grundstücke anzukaufen, wenn auch die Möglichkeit einer Eintragung von Dienstbarkeiten besteht. Wo immer möglich, sollte die preisgünstigere Alternative gewählt werden.

 

 

Frau Stolpe erkundigt sich, wie die Textpassage „bis auf das Grundstück Am Seeblick 3“ zu verstehen ist.

 

 

Herr Rubelt erklärt, dass die geforderte Weiterführung des Uferwegs vor dem Grundstück Am Seeblick 3 enden solle.

 

 

Frau Michalske stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

Dagegen spricht Herr Wohlfahrt. Dafür niemand.

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 5:1:0 angenommen.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag DS 19/SVV/0060 „Uferweg im Süden des Groß Glienicker Sees“ als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

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