02.05.2019 - 4.2 BE (Zwischenbericht) "Lärmschutz - Reduzierung ...

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Die umfängliche Stellungnahme der Verwaltung ist den Mitgliedern im Vorfeld der Sitzung (per E-Mail am 23.4.2019) zugegangen.

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) führt aus, dass bei der zuständigen Landesbehörde nochmals um Prüfung und unter Berücksichtigung des fachrechtlichen Ermessensspielraums um die Senkung der Geschwindigkeit auf der A10 in den Nachtstunden gebeten wurde. Der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Erläuterungen und Hinweise zur Kenntnis genommen wurden. Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) nne jedoch weder technische noch rechtliche Ausführungen in einem laufenden Verwaltungsverfahren eines Dritten mit der LHP erörtern. Wenn öffentlich-rechtlich geschützte Individualinteressen durch Einwirken des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen, verletzt werden, hat der Einzelne immer einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde. Dies ist derzeit noch Untersuchungsgegenstand des laufenden Rechtsbehelfsverfahrens.

Unabhängig hiervon wurde die LHP nochmals darauf hingewiesen, dass die Stadt Potsdam für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesautobahnen nicht antragsbefugt ist.

Im Ergebnis kann die LHP nicht ins laufende Verwaltungsverfahren eingreifen. Weitere Unterstützungen sind zurzeit nicht gegeben.

 

 

Herr Becker wird den Verlauf weiterverfolgen und sich bei Bedarf nochmals an die Verwaltung wenden.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

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