02.05.2019 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie anhand einer Präsentation. Sie zeigt die Einbettung in die angrenzenden Bebauungspläne und geht auf die geplanten Änderungen ein, die unter anderem eine Nutzungsänderung von einem Mischgebiet zu einer Wohnbebauung vorsieht. Der Städtebauliche Vertrag beinhaltet die Herstellung von Fuß- und Radwegen innerhalb des Plangebietes und deren Übergabe an die Landeshauptstadt Potsdam, die Herstellung der Lärmschutzwand im Bereich der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte sowie die Veräerung von Erschließungsflächen an die östliche Geltungsbereichsgrenze an die Stadt. Als Ausgleichsmaßnahmen sind unter anderem vorgesehen, die Herstellung eines 12 m breiten Wiesenstreifens und 13 m breiten Pflanzstreifens sowie die Umwandlung von 1.223  Acker in Extensivgrünland auf den Schmergower Wiesen. Die Durchführungsfristen liegen dabei für die Neuordnung der Grundstücke bei innerhalb 24 Monaten nach Inkrafttreten, für die Herstellung der Maßnahmenfläche „a“ durch Pflanzungen und Ansaaten bis spätestens zwei Jahre nach Erteilung der 1. Baugenehmigung und für die Fertigstellung der Lärmschutzwand bei gleichzeitig mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Kita.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:


 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2 und 3). Der Teilbereich A „Priesterweg“ wird als Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg weitergeführt. Die Teilbereiche B „Zentrum-Süd“ und C „Gewerbegebiet“ werden zu einem noch nicht näher bestimmten Zeitpunkt als eigenständige Bebauungsplanverfahren fortgeführt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 “Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 18 “Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg, wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage