02.05.2019 - 3.7 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt'', Auslegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie. Sie verweist zunächst auf den aktualisierten Städtebaulichen Vertrag, der den Mitgliedern zugegangen ist und bittet diesen zugrunde zu legen.

 

Ziele des Bebauungsplanverfahrens sind

-          die Stärkung der gewerblichen Nutzung

-          die Sicherung von Freizeitnutzungen

-          die Entwicklung eines Schulstandortes

-          die Sicherung der Straßenbahntrasse sowie

-          die Entwicklung von Wohnen.

 

Die wesentlichen Änderungen zum Vorentwurf bestehen in

-          der Ausweitung der Immissionsschutzfestsetzungen

-          der Anpassung der Einzelhandelsfestsetzungen in den WA- und MI-Gebieten

-          der Aufgabe der Alternativplanungen MI 7 und 8 sowie

-          der Sicherung des Schulstandortes als SO 8 mit der Zweckbindung Bildung und Schule.

 

Bei diesem Verfahren ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Unter anderem soll im Westen die Reduzierung der Grünfläche An der Sandscholle erfolgen. Die Umweltbelange sind Gegenstand des Sdtebaulichen Vertrages.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat der Vorlage bereits zugestimmt.

 

 

Herr Walter erkundigt sich nach der Verkehrssituation am Bahnübergang Medienstadt, hinsichtlich dessen Funktionsfähigkeit er große Bedenken hat.

 

 

Frau Holtkamp informiert, dass es zum Bebauungsplan eine verkehrstechnische Untersuchung gegeben hat. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich die Straßenbahntrasse dort problemlos unterbringen lässt und der Verkehr an dieser Stelle gut abgewickelt werden kann.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:


 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 119 "Medienstadt" ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt" wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 4).

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Medienstadt (22/17) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 5).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen