02.05.2019 - 3.8 Fährbetrieb der Fähre 1 zwischen Auf dem Kiewit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Rietz bringt den Antrag ein und begründet ihn. Er verweist auf den geändert beschlossenen Antrag aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (SBV) vom 30.4.2019 und übernimmt r den Antragsteller diese Fassung.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass mit Umbaubeginn des Leipziger Dreiecks im Mai 2019 der Fährbetrieb der Fähre 1 zwischen Auf dem Kiewitt und Hermannswerder ertüchtigt und ein regelmäßiger Betrieb gesichert wird.

Zu prüfen ist, ob und wie die Fähre zumindest von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 24:00 Uhr betrieben und möglichst kurzfristig durch ein modernes Fahrzeug z.B. mit Hybridantrieb ersetzt werden kann. Ein barrierefreier Zugang ist zu berücksichtigen.

Ein erster Zwischenbericht ist dem SBV im MaiSeptember 2019 vorzulegen.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) bekräftigt die Empfehlung aus dem SBV-Ausschuss. Ein längerer Fährbetrieb hängt von der Neueinstellung eines zusätzlichen Fährmannes ab, der erst ausgebildet werden müsste (Dauer ca. 1 Jahr). Darüber hinaus sind die zusätzlichen Betriebskosten derzeit nicht durch den städtischen Haushalt gedeckt.

 

 

Herr Jäkel spricht sich ausdrücklich für den Antrag aus. Ein weiterer Fährmann ist auszubilden. Der Fährbetrieb bietet seiner Ansicht nach erhebliche Vorteile für den Verkehr, weswegen auch die Ausweitung des Fährbetriebs vorzunehmen ist. Er wirbt für die Annahme des Antrags.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass mit Umbaubeginn des Leipziger Dreiecks im Mai 2019 der Fährbetrieb der Fähre 1 zwischen Auf dem Kiewitt und Hermannswerder ertüchtigt und ein regelmäßiger Betrieb gesichert wird.

Zu prüfen ist, ob und wie die Fähre zumindest von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 24:00 Uhr betrieben und möglichst kurzfristig durch ein modernes Fahrzeug z.B. mit Hybridantrieb ersetzt werden kann. Ein barrierefreier Zugang ist zu berücksichtigen.

Ein erster Zwischenbericht ist dem SBV im MaiSeptember 2019 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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