22.01.2019 - 4.4 Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) informiert, dass es hinsichtlich des Änderungsantrages der Fraktionen CDU/ANW-SPD umfangreichen Abstimmungsbedarf gegeben habe.

 

Auf der Grundlage der Abstimmungen ist seitens der Fraktionen CDU/ANW-SPD folgender Antrag vom 19.12.2018 übermittelt worden:

 

„Bestätigte Kita Standorte Gartenstadt und Kirschallee:

-          Gartenstadt Nord, Baufeld 24

-          Kaserne Kirschallee, David-Gilly-Straße

 

Im Weiteren zur Roten Kaserne West

 

Verzicht auf eine Vorhaltefläche für ein Kiezbad im Bereich der Roten Kaserne West.

Festlegung  einer Vorhaltefläche für ein (Kiez)bad im Umfeld der Biosphäre, in Krampnitz o.a.

 

Verlagerung des Bürgertreffs auf den Standort David-Gilly-Str. , ggf. in baulicher Kombination mit Kita und Sportfunktionsräumen

 

Westlich der Georg-Herrmann-Allee erfolgt eine Zuordnung wie folgt:

 

WA 1.1   Kita Standort für 150 Plätze

 

WA 1.2, 4 und 6 Wohnungsbau mit einen ca. 50/50 Verhältnis von sozialen Wohnungsbau (entlang der Georg-Hermann-Allee) und freifinanzierten Wohnungsbau (orientiert zum Volkspark). Die Veräußerung der Grundstücke für den freifinanzierten Wohnungsbau erfolgt in Form von Konzeptvergaben und soll bevorzugt an Investoren mit möglichst parknutzungskonformen Wohnformen vergeben werden.

 

WA 8 Infrastrukturstandort für Kita und JFZ  orientiert zum Volkspark und in baulich-räumlicher Kombination mit studentischem Wohnen/Sonderwohnformen und/oder Wohnen. Die Wohnungsbauflächen sind zu 50% für sozialen Wohnungsbau zu nutzen.

 

Auf der Grundlage des in Kraft gesetzten Bebauungsplans (Viergeschossigkeit) ist eine Machbarkeitsstudie zur Verortung bzw. Integration der Jugendfreizeit und der Kindertagesstätte auf den Wohnungsbaubaufeldern (Baumassen, Freiflächennachweis etc.) zu erarbeiten. Die Machbarkeitsstudie ist mit den zuständigen städtischen Bereichen abzustimmen.

 

MI Teilfläche Nord Wohnungsbau“

 

 

Die Verwaltung habe versucht, den Antragstext in die Beschlussvorlage zu übertragen, um diese beschlussfähig zu machen (siehe Tischvorlage). Auf die Details geht Herr Goetzmann anhand einer Präsentation erläuternd ein.

 

 

Herr Heuer bestätigt, dass das Ursprungsanliegen damit maximal umsetzt worden ist.

 

 

Herr Tomczak bringt nochmals den Beschluss 18/SVV/0260 „Moratorium BUGA-Volkspark“ in Erinnerung und kündigt, ggf. zur Stadtverordnetenversammlung einen Änderungsantrag an. Dieser wird mit dem Anliegen verbunden sein, auf der Parkseite die Baumasse zu reduzieren.

 

 

Weiterer Gesprächsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktionen CDU-ANW und SPD wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Die geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld werden für die Restlaufzeit der Maßnahme wie folgt konkretisiert:

 

  1.                                                                                 Auf dem nördlichen Teil der Fläche zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Leonardo-Da Vinci-Schule (Baufeld MI im B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West, nördlich Esplanade“) ist geförderter Wohnungsbau vorzusehen.
    Auf dem nördlichen Teil der Fläche zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Leonardo-Da Vinci-Schule werden als jeweils getrennte Einrichtungen eine Kindertagesstätte mit 120 Plätzen und eine Jugendfreizeitstätte mit 105 Plätzen errichtet. (Baufeld MI im B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West, nördlich Esplanade“)
  2.                                                                                 Im Quartier nördliche Gartenstadt wird zusätzlich zu der im Bau befindlichen Einrichtung eine Kindertagesstätte mit 90 Plätzen errichtet (Baufeld WA 24 im B-Plan Nr. 66B „Nördliche Gartenstadt“, 1. Änderung „Nordbereich“).
  3.                                                                                 Im Quartier Rote Kaserne West wird westlich der Georg-Hermann-Allee auf dem nördlichsten Baufeld eine Kindertagesstätte mit 150 Plätzen errichtet (Baufeld WA 1.1 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“).
  4.                                                                                 Auf dem Grundstück an der David-Gilly-Straße, das temporär durch eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt wird, wird nach Aufgabe der derzeitigen Nutzung eine Kindertagesstätte mit je nach Bedarf 90 bis 120 Plätzen errichtet (Baufeld C im B-Plan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“).
  5.                                                                                 Auf dem Gemeinbedarfsstandort an der David-Gilly-Straße sind in baulicher Kombination mit der Kita und ggf. mit Sportfunktionsräumen Räume für einen Bürgertreff vorzusehen.
    Räume für einen Bürgertreff werden entweder in Kombination mit der Jugendfreizeiteinrichtung (s. Ziel 1) oder in Kombination mit der Kita Georg-Hermann-Allee (s. Ziel 3) geschaffen.
  6.                                                                                 Westlich der Georg-Hermann-Allee wird das Baufeld, das an den neuen Betriebshof des Volksparks angrenzt (Baufeld WA 8 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“), für Wohnungsbau genutzt. Dabei sind auch Wohnheime für Studierende und andere Sonderwohnformen. zu berücksichtigen. 50% der entstehenden Wohnungsbauflächen sind für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. In räumlicher Orientierung zum Volkspark sind baulich integriert in die Wohnbebauung eine Kita und eine Jugendfreizeitstätte vorzusehen. Im Rahmen des geltenden Baurechts wird eine Umsetzungsstudie in Abstimmung mit den Fachbehörden erarbeitet.
    Westlich der Georg-Hermann-Allee wird das Baufeld, das an den neuen Betriebshof des Volksparks angrenzt, für geförderten Wohnungsbau (möglich sind dabei auch Wohnheime für Studierende) angeboten (Baufeld WA 8 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“). Darüber hinaus wird die südlich an die gemäß obiger Ziffer 3 für eine Kindertagesstätte vorgesehene Fläche (WA 1.1) angrenzende Baufläche (Baufeld WA 1.2 im B-Plan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“) für geförderten Wohnungsneubau vorgesehen.
  7.                                                                                 Die Baufelder WA 1.2, WA 4 und WA 6 sind jeweils zu 50% mit gefördertem Wohnungsbau und mit zum Volkspark orientiertem freifinanzierten Wohnungsbau zu entwickeln. Die Veräußerung der Grundstücke für den freifinanzierten Wohnungsbau soll über Konzeptvergaben erfolgen, um bevorzugt mit dem Park verträgliche Wohnformen anzusiedeln.
  8.                                                                                 Im Kleinen Wiesenpark wird zur Erweiterung der Möglichkeiten für den Freizeitsport ein Kleinspielfeld hergestellt.

 

 

Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ist in ihrer Funktion als Treuhänderin der Landeshauptstadt Potsdam mit den Planungen und der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen zu beauftragen. (Anlage: Lageplan)

 

Als Vorhaltefläche für ein Kiezbad im Potsdamer Norden werden der in der Mitteilungsvorlage DS 17/SVV/0336 untersuchte Standort im südwestlichen Umfeld der Biosphäre sowie alternativ ein Standort in Krampnitz weiterverfolgt. 

 

Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ist in ihrer Funktion als Treuhänderin der Landeshauptstadt Potsdam mit den Planungen und der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen zu beauftragen. (Anlage: Lageplan)

 

Als Vorhaltefläche für ein Kiezbad im Potsdamer Norden werden der in der Mitteilungsvorlage DS 17/SVV/0336 untersuchte Standort im südwestlichen Umfeld der Biosphäre sowie alternativ ein Standort in Krampnitz weiterverfolgt.

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