22.01.2019 - 4.12 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie berichtet, dass aufgrund der Fülle an Planungswünschen auch für die Jahre 2019/20 die Entscheidung über die Dringlichkeit der Planverfahren im Bereich Verbindliche Bauleitplanung erforderlich ist. Die Beschlussvorlage enthält daher ergänzend zur bisherigen Systematik einen Kriterienkatalog, der sich an folgenden stadtentwicklungsrelevanten Kriterien orientiert:

-          Soziale Infrastruktur

-          Wohnungsbau, insbesondere mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen sowie

-          Gewerbeflächensicherung

-          Technische Infrastruktur

-          Entwicklung stadtentwicklungsrelevanter Sonderprojekte.

 

Frau Holtkamp ergänzt, dass die Vorlage um aktuelle Prioritätenvorschläge ergänzt worden ist. Diese wurden mit dem Stand 15.1.2019 an die Ausschussmitglieder weitergeleitet.

 

Um folgende aktuelle Änderungen handelt es sich im Einzelnen:

 

Zur Neuaufnahme in Priorität 1 vorgeschlagen werden:

 

-          Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 „Nahversorgungsbereich Potsdamer Straße" (in Vorbereitung, Priorität 1 I)

 

-          Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 38 „Museum Villa Francke" (in Vorbereitung, Priorität 1 I)

 

Planungsrechtlicher Analyseprozess zur Brandenburger Vorstadt (Priorität 1 Q)

 

Für die Aufnahme dieser drei Verfahren in Priorität 1 werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

-          Abschluss der demnächst auslaufenden Projektsteuerung Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim (Priorität 1 l)

-          Zurückstufung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd", Gelände Landesverwaltung (in Vorbereitung) von Priorität 1 l in Priorität 21, da zurzeit noch Grundstücksfragen zu klären sind (Erweiterungsumfang für das Bundespolizeipräsidium und Flächenankauf für eine Grundschule)

-          Zurückstufung des Bebauungsplans Nr. 112 „Campingpark Gaisberg" von Priorität 1 l in Priorität 2 I, da auch hier noch Grundstücksfragen geklärt werden sollen (Unterstützung des Landes bei Flächenkonsolidierung noch fraglich).

 

Daneben sind in Priorität 2 noch folgende Planverfahren aufgenommen worden:

 

-          Bebauungsplan Nr. 1A „Großer Plan BA 1 A", 1. Änderung, Teilbereich An der Feldmark/Am Herzberg", da vor einer Verfahrenseinstellung zunächst die weitere bauliche Entwicklung im Plangebiet beobachtet werden soll

 

-          Vorklärung möglicher Bauleitplanverfahren für die Brandenburger Vorstadt (in Fortsetzung des in Priorität 1 Q aufgeführten planungsrechtlichen Analyseprozesses zur Brandenburger Vorstadt).

 

 

Frau Holtkamp bittet diese Änderungen bei der Votierung zu berücksichtigen.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) informiert anhand einer Präsentation zum Grundstück der Villa Francke. Es befindet sich in der Gregor-Mendel-Straße 23. Hier ist ein Vorschlag zur Integration eines Sammlermuseums an die Verwaltung gerichtet worden. Mit der Entwicklung eines solchen Museums ergibt sich die Chance für eine Bereicherung der Potsdamer Kulturlandschaft unter behutsamer baulicher Ergänzung auf dem Grundstück der Villa Francke bei gleichzeitiger Sicherung und Bereinigung des geschützten Gartens. Auch hier soll ein Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden (Bebauungsplan Nr. 38).

 

 

Es besteht kein Diskussionsbedarf.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2019 bis 2020 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Mit folgenden Änderungen in der Anlage 2 (sh. Anlage zur Niederschrift)

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen