26.02.2019 - 4.23 Bebauungsplan Nr. 141-5A "Entwicklungsbereich K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Die Frage von Frau Hüneke, ob die städtebauliche Einordnung unverändert zum Wettbewerbsergebnis erfolgt ist, beantwortet Herr Rubelt mit ja.

 

 

Herr Jäkel stellt dar, dass es sich hier um eine Bundesstraße handelt, die 75 % des Verkehrs von Potsdam nach Berlin aufnimmt. Von daher lt er an seiner früher geäerten Kritik fest, dass der im Straßenraum vorgesehene Doppelknick als verkehrliche Lösung ungeeignet ist und er der Vorlage nicht zustimmen wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ ist nach § 9 Absatz 7 BauGB in die Bebauungspläne Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ und Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ entschieden (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage