26.02.2019 - 4.22 Bürger entlasten, Städte und Gemeinden unterstü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.22
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW FA, HA
- Datum:
- Di., 26.02.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Eichert bringt den Antrag ein. Er bittet den Antrag nicht durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären, wie dies im Finanzausschuss erfolgt ist. Bisher handelt es sich nur um eine Absichtserklärung des Landes, so dass die Positionierung der Landeshauptstadt Potsdam erforderlich ist.
Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) bestätigt, dass der Landtag über dieses Thema berät. Die Stadt hat pro Jahr ca. 1,2 Millionen Euro Einnahmen aus Anliegerbeiträgen. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Ausbaubeiträge beläuft sich auf rund 80 T€.
Herr Schenke bittet zu beachten, dass die Umsetzung eine Kompensation erfordert.
Herr Kirsch macht als mögliche Folge aufmerksam, dass die Zahlung dann durch die Allgemeinheit erfolgen müsste, was eine Prioritätensetzung erschwert. Er spricht sich gegen den Antrag aus.
Herr Eichert hält das für einen Irrtum und sieht die Pflicht der Finanzierung beim Land. Dies könne aus den entsprechenden Einnahmen, wie beispielsweise Mehreinnahmen aus der Grunderwerbssteuer, erfolgen. Von daher ist es sinnvoll, sich dem Land gegenüber zu positionieren.
Herr Rubelt verweist auf die Sozialbindung des Eigentums und die mit den Straßenbaumaßnahmen verbundene Aufwertung der Grundstücke. Er verweist hier auch auf die Diskussion in anderen Bundesländern zu dieser Thematik, beispielsweise in Schleswig-Holstein.
Frau Hüneke bestätigt, dass durch die Beteiligung der Anrainer eine andere Bindung entsteht, gegebenenfalls müsse es einen Ausgleich in Fällen sozialer Härte geben.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, die Landesregierung Brandenburg aufzufordern, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg dahingehend zu ändern, dass die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abgeschafft wird.
Die Sicherstellung des kommunalen Straßenausbaus auf hohem Niveau ist von wesentlicher Bedeutung für eine zukunftsfeste Straßeninfrastruktur in der gesamten Fläche des Landes und benötigt daher auch weiterhin erhebliche Investitionen. Die bisher von den Anwohnern erhobenen Beiträge sollen daher durch einen angemessenen und dem Konnexitätsprinzip folgenden finanziellen Ausgleich des Landes an die Brandenburger Kommunen ersetzt werden.
Dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist bis Mai 2019 zu berichten