26.02.2019 - 4.1 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden

Beschluss:
abgelehnt
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Das Rederecht wahrnehmend führt Herr Menzel aus, dass es seiner Ansicht nach mehrere Fälle gegeben hat, in denen die Stadt ihr Vorkaufsrecht im Bereich des Groß Glienicker Seeufers nicht ausgeübt hat. Er verweist hier auf einen Beschluss, dem nicht entsprochen worden ist. Aus diesem Grunde sei es wichtig, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu folgen und die Information über Vorkaufsrechte an die Stadtverordnetenversammlung zu geben.

 

 

Herr Jäkel bringt für die Fraktion DIE LINKE folgende neue Fassung des Antrages 17/SVV/0604 ein:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die für ein Vorkaufsrecht in Frage kommenden Grundstücke mit wohnbaulicher, verkehrs- und sozialinfrastruktureller Bedeutung, für die ein tatsächliches Vorkaufsrecht für die Stadt Potsdam besteht, sind regelmäßig dem Hauptausschuss vorzustellen, so dass eine politische Bewertung vor einer verwaltungsseitigen Entscheidung zu den öffentlichen Interessen möglich ist.“

 

 

Die neue Fassung des Antrages wird von Frau Hüneke unterstützt.

 

 

Herr Berlin bedauert, dass es bisher keine Möglichkeit gegeben hat, gemeinsam mit der Verwaltung eine Lösung zu finden. Die Vorstellung der tatsächlichen Prüffälle könne in einfacher Form als Liste mit den Grundstücken vorbereitet werden.

 

 

Herr Jäkel ergänzt, dass es sich nur um die von der Verwaltung als Grundstücke mit wohnbaulicher, verkehrs- und sozialinfrastruktureller Bedeutung infrage kommenden Grundstücke handeln solle.

 

 

Herr Eichert verweist auf die Hinweise der Verwaltung in einer zurückliegenden Sitzung. Es gehe nicht nur um die Menge der Fälle, sondern auch um die Zeitschiene, die von der Verwaltung vorgestellt worden ist. Von daher sei der Antrag so nicht umsetzbar.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) macht erneut auf die sehr enge Zeitschiene, die aufgrund der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausübung von Vorkaufsrechten besteht, aufmerksam (60 Tage; Beginn mit der notariellen Information). Selbst bei einer parallelen Information, wären das pro Hauptausschusssitzung ca. 10 Vorlagen. Es rde sich dabei nicht nur um eine Liste mit den Grundstücksangaben handeln. Vielmehr ren zum Verständnis der Stadtverordneten detailliertere Angaben, wie

 

-          Grundstück- / Flurstücksnummer

-          Größe

-          bauliche Möglichkeiten

-          warum, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann

 

erforderlich. Das K.o.-Kriterium ist dabei die Zeitschiene.

 

 

Frau Reimers bittet zu beachten, dass es nicht mit der Vorstellung im Hauptausschuss getan sei. Notwendig wäre auch die Information an die Fraktionen etc. 10 Vorlagen pro Hauptausschusssitzung sei nicht vorstellbar.

 

 

Herr Berlin schränkt ein, dass die Auflistung nur die infrage kommenden Grundstücke beinhalten soll. Damit erhalte man das Wissen, für welche Grundstücke Vorkaufsrecht besteht und könne auf dieser Basis Entscheidungen treffen.

 

 

Frau Reimers verweist darauf, dass der Antragstext der neuen Fassung im Ratsinformationssystem nicht hinterlegt ist.

 

 

Herr Jäkel verliest nochmals den Antragstext und bittet als Ausschussvorsitzender um Abstimmung der neuen Fassung:

 

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Die für ein Vorkaufsrecht in Frage kommenden Grundstücke mit wohnbaulicher, verkehrs- und sozialinfrastruktureller Bedeutung, für die ein tatsächliches Vorkaufsrecht für die Stadt Potsdam besteht, sind regelmäßig dem Hauptausschuss vorzustellen, so dass eine politische Bewertung vor einer verwaltungsseitigen Entscheidung zu den öffentlichen Interessen möglich ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage