26.03.2019 - 4.16 Verkehrsführung Geschwister-Scholl-Str.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Eichert bringt den Prüfauftrag ein.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) informiert, dass in der vorangegangenen Betrachtung neben der derzeitigen Einbahnregelung auch die im Antrag formulierte verkürzte Einbahnregelung und die Anordnung eines baulich untersetzten Abbiegeverbotes vom Verbindungsweg nach rechts in die Geschwister-Scholl-Straße einbezogen worden ist. Die „harte“ Maßnahme der Einbahnlösung über die gesamte Wegelänge wurde als versuchsweise Lösung gewählt, um die Verstöße gegen diese Lösung möglichst gering zu halten und damit einen größeren Gewöhnungseffekt zu erzielen. Dieser würde mit einer „weicheren“ Lösung, wie die kurze Einbahnstraße bzw. nur ein Abbiegeverbot erfahrungsgemäß nicht in dem erforderlichen Maß eintreten. Die Anordnung der Einbahnstraße im Verbindungsweg zwischen der Geschwister-Scholl-Straße und der Maybachstraße ist als Verkehrsversuch bis Ende Juli 2019 vorgesehen. Im Anschluss daran wird es eine Auswertung der verkehrlichen Wirkung dieser Maßnahme geben. Dabei wird neben der Situation in der Geschwister-Scholl-Straße (Verkehrsbelastung, Erschließung) auch die Kastanienallee und die Zeppelinstraße bewertet. Im Ergebnis wird die Festlegung einer endgültigen verkehrsorganisatorischen Lösung für die Unterbindung des Stauausweichverkehrs in der Maybachstraße – Geschwister-Scholl-Str. erfolgen.

 

Herr Niehoff fasst auf Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder nochmals zusammen, dass bereits im Vorfeld geprüft worden ist, was die Vorzugsvariante sei und bestätigt, die Prüfung dann auch noch einmal nach Abschluss vorzunehmen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob die Festsetzung der Geschwister-Scholl-Str. als Einbahnstraße anstatt ab der Kreuzung Maybachstraße/Kantstraße, erst auf der Höhe der Garagen bzw. des Parkplatzes erfolgen kann und die Festsetzung der Geschwister-Scholl-Str. als Einbahnstraße von der Kreuzung Maybachstraße/Kantstraße bis zu den Garagen/Parkplatz wieder aufgehoben wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1