09.04.2019 - 4.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kirsch erklärt sich befangen und wird weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnehmen.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erinnert an die ausgereichten Austauschseiten. Es wird gebeten, diese in die Beurteilung mit einzubeziehen.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße entschieden (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße wird gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (siehe Anlagen 4, 5 und 6).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) entschieden (siehe Anlage 7).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 8 und 9).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage