09.04.2019 - 4.6 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kaminski (Stadtverordneter) verliest eine Erklärung des Hofeigentümers, Herrn Fruth (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt).

 

 

Herr Jäkel hat versucht, den Antrag so zu formulieren, dass nur die Sicherung des Kinderbauernhofes berücksichtigt wird und schlägt folgende Ergänzung zum Votum des Ortsbeirates Groß Glienicke vor:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Geltungsbereich des B-Planes der Landeshauptstadt Potsdam Nr. GG19 „Ehemaliger Schießplatz“ in Groß Glienicke, Gemarkung 123/27, Flur 1 wird um die Flurstücke 128, 121, 115, 116 und 111 erweitert.

r die Flurstücke 115, 116 und 111 soll die Nutzung den Betrieb eines Kinderbauernhofes, einer therapeutischen Einrichtung, eines Reiterhofes, einer pädagogischen Werkstatt sowie von Seminarräumen und einer Betriebswohnung umfassen.

Die Erschließung des Geländes ist bereits gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über die Straße Am Eichengrund, die in das Straßenverzeichnis aufgenommen ist.

Des Weiteren soll ein städtebaulicher Vertrag, der eine langfristige Nutzung als Kinderbauernhof sichert, abgeschlossen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang die bisher nicht genehmigten Nutzungen der Angebote des Kinderbauernhofs Groß Glienicke am vorhandenen Standort genehmigungsfähig wären.

 

 

Herr Rubelt verweist nochmals auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet. Was unrechtmäßig entstanden ist, könne so nicht bleiben. Bei der für den Kinderbauernhof genutzten Fläche handelt es sich nur einen kleinen Teil im Gesamtbereich. Wie bereits in der vergangenen Sitzung erwähnt, ist man mit dem Verein in Kontakt. Herr Rubelt macht deutlich, dass auch von Seiten des Landes der Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet beobachtet wird. Von daher hält er an seinem bereits eingebrachten Vorschlag für eine Formulierung fest:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bisher nicht genehmigten und genehmigungsfähigen Nutzungen der Angebote des Kinderbauernhofs Groß Glienicke in Übereinstimmung mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes genehmigungsfähig wären.“

 

 

Herr Kirsch empfiehlt den Antrag zurückzustellen, da die Verwaltung bereits im Gespräch ist.

 

 

Herr Rubelt entgegnet, dass ein Beschluss in der von ihm vorgeschlagenen Formulierung unschädlich sei.

 

 

Frau Reimers spricht sich für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

 

Herr Dr. Bauer würde sich dem Vorschlag von Herrn Jäkel anschließen.

 

 

Frau Hüneke verweist auf den Rechtsstatus Landschaftsschutzgebiet, so dass der niederschwellige Weg wie von der Verwaltung vorgeschlagen, gefolgt werden solle.

 

 

Herr kel schlägt zur Klarstellung die Ergänzung des Antrages um die Worte „am aktuellen Standort“ vor.

 

 

Herr Rubelt bittet dem Verwaltungsvorschlag zu folgen. Aufgrund des eingelegten Widerspruches ist der Rechtsstreit anhängig und wird der Verwaltung den Zeitraum geben, um eine pragmatische Lösung zu finden.

 

 

Herr Goetzmann trägt den Ergänzungsvorschlag von Herrn Jäkel mit.

 

 

Herr Dr. Bauer spricht sich für den ursprünglichen Beschlusstext aus.

 

 

Frau Malik (Mitglied des Ortsbeirates Groß Glienicke) bestätigt, dass es der Wunsch des Ortsbeirates war, eine Lösung zu finden, dass der Kinderbauernhof erhalten werden kann und spricht sich für die vorgeschlagene Beschlussfassung aus.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Geltungsbereich des B-Planes der Landeshauptstadt Potsdam Nr. GG19 „Ehemaliger Schießplatz“ in Groß Glienicke, Gemarkung 123/27, Flur 1 wird um die Flurstücke 128, 121, 115, 116 und 111 erweitert.

r die Flurstücke 115, 116 und 111 soll ein sonstiges Sondergebiet SO im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt werden. Als Zweckbestimmung soll ein Gebiet für kulturelle, soziale, gesundheitliche und gewerbliche Zwecke ausgewiesen werden.

Die Nutzung soll den Betrieb eines Kinderbauernhofes, einer therapeutischen Einrichtung, eines Reiterhofes, einer pädagogischen Werkstatt sowie von Seminarräumen und einer Betriebswohnung umfassen.

Die Erschließung des Geländes ist bereits gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über die Straße Am Eichengrund, die in das Straßenverzeichnis aufgenommen ist.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang am aktuellen Standort die bisher nicht genehmigten und genehmigungsfähigen Nutzungen der Angebote des Kinderbauernhofs Groß Glienicke in Übereinstimmung mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes genehmigungsfähig wären.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen