09.04.2019 - 4.13 Bebauungsplan Nr. 163 "Erich-Weinert-Straße/Wet...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht anhand einer Präsentation auf die Bestandssituation, den Planungsanlass sowie die Planungsziele und die parallel erforderliche Flächennutzungsplanänderung ein. Planungsziel ist die Entwicklung eines Schul- und Sportstandortes mit zwei Großspielfeldern auf dem Standort der ehemaligen Kulturbodendeponie an der Wetzlarer Bahn. Zu klären ist, ob eine Förderschule im Plangebiet integriert werden kann. Im Bebauungsplan soll eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung "Schule/Sport" festgesetzt werden. Die vorhandenen Grünbereiche in den Randlagen sollen erhalten bleiben und als öffentliche Grünflächen bzw. als Ausgleichsflächen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Damit soll auch eine Abschirmung der angrenzenden Wohnbauflächen erfolgen und die Wohnqualität verbessert werden. Die Haupterschließung des Plangebietes soll über den Neubau einer Verkehrsanlage auf der Trasse der geplanten Wetzlarer Straße entlang der Wetzlarer Bahn erfolgen. Die Erschließung des Plangebietes wird im Rahmen einer Verkehrstechnischen Untersuchung geprüft.

 

 

Frau Hüneke bringt folgenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und verweist auf die Einbeziehung der ökologischen Qualitäten:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei allen zukünftigen Planungen zur Nutzung und Weiterentwicklung der Kulturbodendeponie und deren Umsetzung soll der Erhalt der Alteichen sowie der Grünstrukturen unmittelbar entlang der Bahn und zur Siedlung „Erich-Weinert Straße“ Priorität genießen, insbesondere soweit sie als Biotop geschützt und auch naturschutzfachlich wertvoll sind.

 

 

Frau Holtkamp informiert, dass der Erhalt der Grünbereiche unter den Planungszielen aufgeführt worden ist. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nne als Präzisierung übernommen werden.

 

 

Herr Dr. Bauer bringt folgenden Änderungsantrag für die Fraktion DIE aNDERE ein:

Der folgende Absatz ist aus den Planungszielen (Anlage 2) zu streichen:

„Über eine verkehrstechnische Untersuchung ist zu prüfen, in welchem Umfang die Wetzlarer Straße ausgebaut werden soll. Neben der Untersuchung der Erschließung des Plangebietes sind auch Abstimmungen bzgl. der Verlegung der L 78 und der niveaufreien Querung der Wetzlarer Bahn zu führen“

 

 

Der Ausschussvorsitzende bringt die Änderungsanträge zur Abstimmung.

 

Der Änderungsantrag von der Fraktion DIE aNDERE wird mit 1/6/0 abgelehnt.

Die Abstimmung des Ergänzungsantrages der Fraktionndnis90/Die Grünen ist nicht erforderlich, da dieser von der Verwaltung übernommen worden ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ergänzte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 163 “Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam ist entsprechend zu ändern.

Die Flächennutzungsplan-Änderung „Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ (24/19) erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (gemäß Anlagen 2 und 4).

Bei allen zukünftigen Planungen zur Nutzung und Weiterentwicklung der Kulturbodendeponie und deren Umsetzung soll der Erhalt der Alteichen sowie der Grünstrukturen unmittelbar entlang der Bahn und zur Siedlung „Erich-Weinert Straße“ Priorität genießen, insbesondere soweit sie als Biotop geschützt und auch naturschutzfachlich wertvoll sind.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage