30.04.2019 - 5.2 BE zur Durchführung des Werkstattverfahrens zum...

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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 vom 30.01.2019. Im Punkt 5 ist der Vorhabenträger gebeten worden, ein Werkstattverfahren durchzuführen. Die Berichterstattung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sollte im April 2019 erfolgen.

 

Die Vorstellung und Diskussion der Entwürfe erfolgte im Rahmen eines Werkstattverfahrens am 5. März 2019:

 

-          die vom Vorhabenträger formulierte Aufgabe:

Entwicklung von Vorschlägen zum Umgang mit dem Areal unter Berücksichtigung der bestehenden Halle zur Entwicklung eines IT-Standortes (ca. 25.000 m² BGF) und Anlehnung an den § 34 BauGB

-          differierende Variantenstrukturen:

modulare Systeme, Terrassierungen, Nebengebäude, Parkhäuser,

Höhendominanten,

-          Vergleich mit dem Entwurf, der für Realisierung vorgesehen ist, Begründung der getroffenen Auswahl

-          Die Auswahl wird anerkannt; erforderlich sind Perspektiven aus Sichthöhe und weitere Diskussion mit Stadtgesellschaft

-          es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf, so dass auf einen zweiten Termin verzichtet wird

 

Zusätzlich wurde am 8. April 2019 eine Informationsveranstaltung im gegenüberliegenden Freiland durchgeführt und folgende Themenblöcke vorgestellt und diskutiert:

 

-          inhaltlich-konzeptioneller Ansatz

-          Bauliches, Städtebauliches, Architektonisches

-          Wirkungen und Neuerungen

-          Zeitlicher Rahmen und Eckpunkte des Verfahrens

 

An der Veranstaltung haben rund 80 Interessierte teilgenommen. Wesentliche Diskussionspunkte und Fragen bezogen sich auf die Höhe und Länge der Baukörper sowie auf die Berücksichtigung des Denkmals; die verkehrliche Erschließung und Verkehrsbelastung; die sozialen Auswirkungen auf die Umgebung, die konkreten Mieter und Nutzungen sowie die Gesellschafterstruktur und den Investor.

 

 

 

Im Rahmen der anschließenden Diskussion äert Frau Hüneke ihr Bedauern, dass auch in dem Werkstattverfahren keine Visualisierung vorgenommen worden ist, die eine Abschätzung der Wirkung des Gebäudes in Größe und Umfang auf das Umfeld ermöglicht. Herr Heuer bringt zum Ausdruck, dass der Wegfall des Brückenbaus schade sei. Frau Reimers kann sich der Argumentation von Frau Hüneke nicht anschließen und findet die Auswahl der Büros überzeugend, so dass man auf einen zweiten Termin verzichten konnte. Frau Hüneke hält an weiterem Qualifizierungsbedarf fest.

 

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