30.04.2019 - 6 Sonstiges

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Herr Rubelt informiert, dass die Vorlage „Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, 6. Änderung, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg-Nuthewiesen“ in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai 2019 eingebracht wird und wirbt um die sofortige Beschlussfassung. Anlass für die Planung sind die Erweiterungsabsichten eines vor Ort ansässigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebes für Büro- und Werkstattgebäude sowie Außen- und Aufenthaltsbereiche zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des wachsenden Unternehmens. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die Erweiterung des festgesetzten Gewerbegebietes GE auf angrenzende Flurstücke zu ermöglichen sowie die Prüfung der innergebietlichen Erschließung durch Verkürzung der Stichstraße für die Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen vorzunehmen. Auf Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Rubelt ein. Die sofortige Beschlussfassung soll bewirken, bereits jetzt mit der Planung beginnen zu können. Der Aufstellungsbeschluss ist als Planungsstart zu verstehen. Die weitere Diskussion ist nach der Sommerpause im weiteren Verfahren möglich.

 

 

Ebenso bittet Herr Rubelt auch die Vorlage Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz“, Abwägungs- und Satzungsbeschluss, sofort zu beschließen und erinnert, dass den Stadtverordneten bereits im Januar 2019 in einer Sondersitzung der mit den Entwicklungen zum Block III befassten interfraktionellen Arbeitsgruppe und im Februar der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr über den Verfahrensvorschlag zum Sofortbeschluss informiert worden ist.

 

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