12.03.2019 - 4.8 Uferweg im Süden des Groß Glienicker Sees

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Kuppert bringt den Antrag ein und erläutert ihn. Er möchte von der Verwaltung wissen, wie genau die Prioritätenliste für den Groß Glienicker See aussieht.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) führt aus, dass der betreffende Abschnitt im Uferwegekonzept enthalten ist und man an der Umsetzung festhalte. Bei 29 Abschnitten im Stadtgebiet, an denen die Errichtung von Uferwegen vorgesehen ist, muss die Umsetzung jedoch nach Priorität erfolgen. Der hier in Rede stehende Abschnitt war bisher nicht auf Priorität 1 und wird es auch künftig nicht werden. Als höchste Priorität sind zunächst Abschnitte auf LHP-eigenen Grundstücken aufgenommen. Zudem gibt es hier nur wenige zusammenhängende Flächen.

 

 

Herr Sträter (Ortsvorsteher Groß Glienicke) weist zunächst darauf hin, dass zwar der Ortsbeirat dem Antrag zugestimmt und damit noch einmal seinen Wunsch bekräftigt hat, den Uferweg als Verbindungsweg nach Berlin zu entwickeln. Jedoch sei die Sachlage kompliziert. Mit der Einrichtung eines/einer neuen Uferwegebeauftragten ergibt sich nun die neue Situation, dass die Fragen neu geprüft und dann geeignete Schritte vorgeschlagen werden können, um zum Ziel zu kommen.

Mit der geplanten Installierung einer Gedenkstele an dieser Stelle sowie dem vorhandenen öffentlichen Weg bis zum See sei dieser Abschnitt explizit als Aufgabe für den Uferwegebeauftragten aufzunehmen.

 

 

Herr Heuer erinnert an das Votum des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vom 21.02.2019, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, sich diesem Votum anzuschließen.

 

Für und gegen den Geschäftsordnungsantrag spricht niemand.

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 3:1:1 angenommen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag DS 19/SVV/0060 „Uferweg im Süden des Groß Glienicker Sees“ als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

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