12.03.2019 - 4.14 Aufhebung der Sanierungssatzung "Am Obelisk"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und erläutert das mit ihr verbundene Anliegen. Demnach ist gemäß § 162 I BauGB die Sanierungssatzung unter anderem aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. In dem Sanierungsgebiet sind die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht und die städtebaulichen Missstände beseitigt. Nach dem Baugesetzbuch ist die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet, die Sanierungssatzung durch Beschluss aufzuheben.

 

 

Frau Hüneke erkundigt sich, ob Bebauungspläne beispielsweise zur Sicherung von Innenbereichen nötig werden sowie nach der Kleinen Anfrage zur Konzeptvergabe für die Gastronomie gegenüber dem Obelisken, deren Antwort noch nicht vorliegt.

 

 

Herr Lehmann gibt an, dass die Kleine Anfrage (DS 19/SVV/0221) in Beantwortung sei. Er will dieser nicht vorgreifen, im Kern kann er jedoch mitteilen, dass sich der Gestaltungsrat mehrfach mit den Planungen des Betriebes beschäftigt und letztlich eine Neuausschreibung als Konzeptvergabe empfohlen hat.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) ergänzt zu der Frage von Frau Hüneke, dass die betroffene Fläche im Eigentum der Stadt ist und keine weitere Sicherung notwendig.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Obelisk“ gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB (Anlage 2)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage