02.07.2003 - 6.1 Verträge über die Eingliederung der Gemeinden N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlagen zu den Eingliederungsverträgen (Tagesordnungspunkte 6.1 bis 6.7.) werden durch den Oberbürgermeister eingebracht. Herrn Jakobs erläutert, dass die Vertragsunterzeichnung  - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung – bereits durch den Oberbürgermeister und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung unterzeichnet worden sind.

 

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Liegenschaften hat der Vorlage - vorbehaltlich der vorzunehmenden Präzisierung zugestimmt.

 

Der Hauptausschuss hat der Vorlage – mit Änderungen/Ergänzungen zugestimmt.

 

Die überarbeitete Vorlage wurde den Stadtverordneten am 30.06.2003 ausgereicht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Eingliederungsverträge mit der Gemeinde Neu Fahrland vom 13. März 2002 und mit der Gemeinde Groß Glienicke vom 25. März 2002 werden auf der Grundlage des § 4 des 3. Gemeindegebietsreformgesetz in Verbindung mit § 23 des 4. Gemeindegebietsreformgesetz bestätigt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 42 Ja-Stimmen angenommen.