02.07.2003 - 6.1 Verträge über die Eingliederung der Gemeinden N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Datum:
- Mi., 02.07.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorlagen zu den Eingliederungsverträgen (Tagesordnungspunkte 6.1 bis 6.7.) werden durch den Oberbürgermeister eingebracht. Herrn Jakobs erläutert, dass die Vertragsunterzeichnung - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung – bereits durch den Oberbürgermeister und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung unterzeichnet worden sind.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Liegenschaften hat der Vorlage - vorbehaltlich der vorzunehmenden Präzisierung zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat der Vorlage – mit
Änderungen/Ergänzungen zugestimmt.
Die
überarbeitete Vorlage wurde den Stadtverordneten am 30.06.2003 ausgereicht.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Eingliederungsverträge mit der Gemeinde Neu Fahrland vom
13. März 2002 und mit der Gemeinde Groß Glienicke vom 25. März 2002 werden auf
der Grundlage des § 4 des 3. Gemeindegebietsreformgesetz in Verbindung mit § 23
des 4. Gemeindegebietsreformgesetz bestätigt.