02.07.2003 - 5.14 Gültigkeit der Beschlussvorlage lt. DS 00/SVV/0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Zusätze:
- Stadtverordneter Kruczek, Fraktion BürgerBündnis
- Datum:
- Mi., 02.07.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat die Vorlage abgelehnt.
Nachdem
sich 9 Redner zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:
Schluss
der Debatte.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend
erfolgt die namentliche Abstimmung der DS 03VV/0360, die der Stadtverordnete Kruczek namens der Fraktion
BürgerBündnis in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2003
beantragt hat:
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert im Zusammenhang mit den laufenden
Vertragsvorbereitungen zum Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die gültige
Beschlusslage (siehe Anlage DS 00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom
06.12.2000) konsequent
einzuhalten.
Danach sind das Schulschwimmen sowie die Vereins- und individuelle Nutzung des Kommunalfunktionsbereiches (25-Meter-Becken) zu den bisherigen Konditionen abzusichern.
Ergebnis
der namentlichen Abstimmung:
7 Stadtverordnete haben mit „Ja“
gestimmt.
31
Stadtverordnete haben mit „Nein“ gestimmt.
4 Stadtverordnete haben sich der Stimme
enthalten.
Damit ist
die DS 03V/0360 abgelehnt.
Das
Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Persönliche Erklärung:
Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich in einer persönlichen Erklärung auf Äußerungen des Stadtverordneten Lehmann, Fraktion CDU, hinsichtlich der Zahlung von städtischen Zuschüssen bzw. zur Bereitstellung von ‚tatsächlichen’ Betriebskostenzuschüssen für das Spaßbad.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert im Zusammenhang mit
den laufenden Vertragsvorbereitungen zum Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die
gültige Beschlusslage (siehe Anlage DS 00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom
06.12.2000) konsequent
einzuhalten.
Danach sind das Schulschwimmen sowie die Vereins- und individuelle Nutzung des Kommunalfunktionsbereiches (25-Meter-Becken) zu den bisherigen Konditionen abzusichern.