02.07.2003 - 5.14 Gültigkeit der Beschlussvorlage lt. DS 00/SVV/0...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat die Vorlage abgelehnt.

 

Nachdem sich 9 Redner zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:

 

Schluss der Debatte.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend erfolgt die namentliche Abstimmung der DS 03VV/0360, die der  Stadtverordnete  Kruczek namens der Fraktion BürgerBündnis in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2003 beantragt hat:

 

 

Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert im Zusammenhang mit den laufenden Vertragsvorbereitungen zum Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die gültige Beschlusslage (siehe Anlage DS 00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom 06.12.2000)  konsequent einzuhalten.

Danach sind das Schulschwimmen sowie die Vereins- und individuelle Nutzung des Kommunalfunktionsbereiches (25-Meter-Becken) zu den bisherigen Konditionen abzusichern.

 

 

Ergebnis der namentlichen Abstimmung:

 

  7 Stadtverordnete haben mit „Ja“ gestimmt.

31 Stadtverordnete haben mit „Nein“ gestimmt.

  4 Stadtverordnete haben sich der Stimme enthalten.

 

Damit ist die DS 03V/0360 abgelehnt.

 

 

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der  Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Persönliche Erklärung:

 

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich in einer persönlichen Erklärung auf Äußerungen des Stadtverordneten Lehmann, Fraktion CDU, hinsichtlich der Zahlung von städtischen Zuschüssen bzw. zur Bereitstellung von ‚tatsächlichen’  Betriebskostenzuschüssen für das Spaßbad.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert im Zusammenhang mit den laufenden Vertragsvorbereitungen zum Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die gültige Beschlusslage (siehe Anlage DS 00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom 06.12.2000)  konsequent einzuhalten.

Danach sind das Schulschwimmen sowie die Vereins- und individuelle Nutzung des Kommunalfunktionsbereiches (25-Meter-Becken) zu den bisherigen Konditionen abzusichern.

 

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