24.01.2019 - 6.4 Auswahlverfahren und -kriterien Kita Gartenstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Pokorny informiert, dass für den Betrieb einer Kita in kommunaler Trägerschaft noch eine Vorlaufzeit benötigt wird und dies deshalb erst zum Kita Jahr 2020/2021 glich ist. Deshalb sollte in der heutigen Sitzung der Beschluss zum Auswahlverfahren für die Kita Gartenstraße gefasst werden.

 

Herr Kolesnyk erinnert daran, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Auswahlkommission bereits benannt sind. Die Regionale Jugendhilfe AG 1 muss noch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin benennen.

 

Herr Liebe erklärt seine Befangenheit und nimmt nicht an der Debatte sowie der Abstimmung teil.

 

Herr Weyh erklärt, dass die Regionale Jugendhilfe AG 1 am 13.02.2019 tagt und sich dann damit befassen wird.

 

Herr Ströber bittet im Protokoll festzuhalten, dass es zum Betrieb einer kommunalen Kita durchaus unterschiedliche Meinungen gibt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Kolesnyk die vorliegende Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein nicht rmliches Auswahlverfahren r einen Träger zum Betreiben der durch den Kommunalen Immobilien Service neu zu errichtenden Kindertagesstätte in der Gartenstraße, 14476 Potsdam durchzuführen.

 

  1. Die Grundlage für das nicht förmliche Auswahlverfahren bildet der Beschluss Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2017/2018“ (DS 17/SVV/0849). Die geplante Einrichtung im Kita-Bedarfsplan enthalten. Ebenso wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Rahmen des Beschlusses (DS 17/SVV/0849) mit dem bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten (gem. §§ 1, 12 KitaG und § 80 SGV VIII) beauftragt.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die Prüfkriterien (Anlage 1) zur Auswahl des Trägers.

 

  1. Eine Auswahlkommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Prüfkriterien. Die Auswahlkommission ist zu bilden aus:

        drei VertreterInnen des Jugendhilfeausschusses,

        drei VertreterInnen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie,

        einen Vertreter/einer Vertreterin der AG nach § 78 SGB VIII (Regionale JH-AG1)

 

  1. Das Votum der Auswahlkommission dient dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Entscheidung über die Trägerschaft.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen