24.01.2019 - 5 Bericht der Jugendvertretung und des Kita-Elter...

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Herr Witzsche bedankt sich bei Herrn Dr. Pokorny und insbesondere bei Frau Aubel, da nun die ckzahlungen der zu viel entrichteten Elternbeiträge auf einem guten Weg sind. Er fragt nach der Information des Jugendamtes an die Kita-Träger zu den Eigenleistungen. Des Weiteren spricht er die Rechtaufsichtsbeschwerde des MBJS an. Die Antwort wurde zum 07.12.2018 zugesagt. Liegt diese vor?

Herr Witzsche verweist darauf, dass sich die neue Empfehlung für die Elternbeitragsordnung um ein Jahr verschieben soll. Er fragt, ob dabei auch eventuelle Konflikte mit einem glichem Landesgesetz zur Beitragsfreiheit berücksichtigt werden.

Des Weiteren bittet er um here Informationen zur falschen Berechnung Elternbeitragsordnung und ggf. um Ausreichung der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses, in der dies besprochen wurde.

 

Frau Elsaßer erklärt, dass die Eigenleistungen ausschließlich durch den Kita-Träger zu erbringen sind. Dies wurde so auch in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII so besprochen. Sie sagt zu, dies schriftlich dem Kita-Elternbeirat zuzusenden.

 

Herr Liebe ergänzt, dass eine freiwillige Leistung von Eltern aber durchaus legitim ist.

 

Herr Kolesnyk verweist darauf, dass im Jugendhilfeausschuss am 13.12.18 der Mittelabfluss des Jugendamtes dargestellt wurde. Hierbei wurde auch auf die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Elternbeitragsordnung hingewiesen.

 

Frau Elsaßer teilt mit, dass die Antwort des MBJS zur Rechtsaufsichtsbeschwerde zugesagt wurde.

 

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