21.03.2019 - 7.3 Teilrückerstattung Kita-Elternbeiträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 21.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Aubel informiert, dass für die Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2019 eine Beschlussvorlage erarbeitet wurde, die ab heute online abrufbar ist. In die Vorlage wurde auch die Geschwisterkind-Regelung aufgenommen. Vorgesehen ist, dass die Drucksache am 08.05.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.01.2019 zur Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2018 wurde dem MIK und dem MBJS zur Verfügung gestellt. Der Beschlussentwurf für Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen wird schon jetzt den Ministerien zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wird mit einer Gesamtsumme von bis zu 45 Mio. Euro für die Rückzahlungen gerechnet.
Sobald die Stellungnahmen der Ministerien vorliegen, werden die Anträge zur Rückerstattung der zu viel entrichteten Elternbeiträge online zur Verfügung gestellt. Die Träger bekommen zunächst eine Abschlagszahlung.
Herr Witzsche spricht die Fristsetzung für die Beantragung der Rückzahlungen an. Da nun die Frist bis 31.10.2019 und nicht wie ursprünglich angedacht, bis 31.12.2019 gesetzt ist, bleibt den Eltern wenig Zeit für die Beantragung.
Frau Aubel erklärt, dass das Verfahren relativ zeitnah nach dem Jahresende zu Ende gebracht werden muss. Ursprünglich war als Frist für die Beantragung der 30.09.2019 geplant. Frau Aubel betont, dass es sich nicht um eine feste Ausschlussfrist handelt. Sie macht auch deutlich, dass die Hürde für die Beantragung relativ gering gehalten ist.
Herr Wollenberg fragt, ob es bereits Vereinbarungen mit den Trägern gibt, wie die Information an die Eltern gegeben wird, insbesondere bei den Kindern, die nicht mehr die Einrichtung besuchen.
Frau Aubel erklärt, dass die Information durch die Landeshauptstadt Potsdam durch Presseveröffentlichung und auf der Homepage erfolgt. Die Träger sind gebeten, die Eltern direkt anzusprechen, die noch in der Einrichtung sind und alle anderen Eltern anzuschreiben.
Es wird davon ausgegangen, dass damit der überwiegende Teil der Eltern erreicht wird.