21.03.2019 - 7.1 Kinderschutzbericht 2018

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Frau Kronemann (Fachbereich Bildung, Jugend und Sport) stellt anhand einer Präsentation den Kinderschutzbericht 2018 vor. Eingangs stellt sie die Gliederung vor und gibt dann Erläuterungen zu den Verdachtsmeldungen. Sie stellt die Arbeit des Arbeitskreises Kinderschutz vor und gibt einen Überblick über die Einsätze der insoweit erfahrenen Fachkräfte in der Landeshauptstadt Potsdam.

Anschließend stellt Frau Kronemann die Bundesstiftung Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG vor und gibt dann einen Überblick über die Fachaustausche und Fortbildungsangebote.

Abschließend gibt sie einen zusammenfassenden Rückblick auf 2018 sowie einen Ausblick auf die Arbeit 2019. Sie berichtet, dass am 23.03.2019 ein Fachtag zur Netzwerkarbeit im Kinderschutz stattfindet.

Die Präsentation wird als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung gestellt.

 

Herr Müller teilt mit, dass es in Potsdam einen Jugendsportkoordinator gibt, der zur insoweit erfahrenen Fachkraft ausgebildet ist.

Er nimmt Bezug auf die Verdachtsmeldungen im Regionalteam 2, die fast 60 % der Meldungen insgesamt ausmachen und fragt, ob bekannt ist, warum es hier einen so hohen Anteil an Meldungen gibt.

 

Frau Kronemann erklärt, dass dies mit dem Wohnort zu tun hat. Sie weist darauf hin, dass es dazu durchgängigen Austausch gibt. Konkrete Gründe, woran dies liegt, können nicht benannt werden. Die Regionen sind jedoch in ihrer Größe sehr unterschiedlich.

 

Herr Müller verweist auf die bestätigten Fälle, die vorm Familiengericht landen und fragt, ob es hier so etwas wie den Anwalt für Kinder gibt.

 

Dies wird von Frau Kronemann bestätigt. Sie erklärt, dass beim Gericht die Fälle landen, bei denen es keine andere Möglichkeit gibt. Hier greift das Jugendamt als chteramt ein.

 

Herr Otto fragt, ob es eine qualitative Einschätzung bezüglich der Entscheidungen durch das Familiengericht gibt.

 

Herr Wollenberg warnt davor, die Entscheidungen der Gerichte bewerten zu wollen.

 

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Anlagen