02.05.2019 - 3 Informationen des Jugendamtes

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Frau Reisenweber (Fachbereich Bildung, Jugend und Sport) informiert über den aktuellen Stand der Bewerbungen der Potsdamer Schulen für „PLUS“-Projekte im Schuljahr 2019/2020.

Auf der Grundlage der mit der AG § 78 Jugendförderung fortgeschriebenen und am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen Förderrichtlinie „PLUS“ haben sich insgesamt 31 Potsdamer Schulen (davon 8 freie Schulen) mit 77 Projekten für das Schuljahr 2019/20 beworben (im Vergleich zu 2018/19: 32 Schulen (davon 8 freie Schulen und 67 Projekte).

Die Situation stellt sich regional bezogen wie folgt dar:

31 Bewerberschulen mit 77 Projekten, davon

Region 1: 11 Schulen und 27 Projekte,

Region 2:   9 Schulen und 20 Projekte,

Region 3:   9 Schulen und 30 Projekte.

Das Antragsverhalten zwischen Grund-/Förderschulen und weiterführenden Schulen ist nahezu ausgewogen, 44 Projekte wurden für Grund- u. Förderschulen, 33 Projekte für weiterführende Schulen beantragt.

Aufgrund der Überschreitungen des Fördervolumens fanden mehrere Gespräche mit freien Trägern statt. Die Beratungen zielten auf die Kürzung der Förderung jedes der Projekte auf 86% ab. Dadurch sollten weitestgehend und grundlegend die Bedarfe an den Schulen mit den (begrenzt) zur Verfügung stehenden Fördermitteln gedeckt werden.

Eine Mitteilung an die Schulen bezüglich der Auswahl/ Bewilligung erfolgt bis spätestens 19. Kalenderwoche 2019.

Die Verwaltung wertet den im Rahmen der externen Evaluation des „rderprogrammes PLUS“ durchgeführten Workshops vom 28. November 2018 als Erfolg. Die AG Evaluation hat die Ergebnisse unter der Moderation des externen Evaluators aufgearbeitet und wird diese in einer Sondersitzung der Lenkungsgruppe Schule Jugendhilfe am 17.05.2019 sowie im Jugendhilfeausschuss am 13.06.2019 vorstellen.

 

Frau Reisenweber nimmt Bezug auf den Bericht der AG Jugendförderung in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses bezüglich der personellen Situation im Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe. Sie teilt mit, dass zur Bearbeitung der Anträge der freien Träger für die Verhandlung der Kostensätze und Erarbeitung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen bis zum 04.02.2019 insgesamt 1,75 VZE zur Verfügung standen. Derzeit ist das Vertragsmanagement nur mit 0,75 VZE besetzt.

Frau Reisenweber wirbt für Verständnis, dass Anträge der Träger deshalb nicht rechtzeitig bearbeitet werden können. Der Ausfall kann durch das vorhandene Personal nicht kompensiert werden.

 

Frau Frehse-Sevran verweist auf die gesetzliche Grundlage, nach der die Entgelte verhandelt werden müssen. Die Landeshauptstadt Potsdam verstößt gegen geltendes Recht. Sie verweist auch auf die wirtschaftlichen Verluste, die den Trägern dadurch entstehen können, da die anfallenden Mehrkosten nicht übernommen werden.

 

Herr Ströber erinnert daran, dass dies bereits thematisiert wurde. Jetzt müsse gehandelt werden.

 

Frau Dr. Müller fragt, warum die Stelle nicht schneller ausgeschrieben werden kann.

 

Herr Kolesnyk schlägt vor, das Problem im Rahmen der Beratung der Beschlussvorlage zum Nachtragshaushalt zu besprechen.

 

Frau Frehse-Sevran betont, dass die Träger pünktlich die erforderlichen Unterlagen einreichen ssen, auch wenn Stellen nicht besetzt sind. Dies soll nun aber für die Landeshauptstadt Potsdam nicht gelten. Das ist für die Träger nicht nachvollziehbar und entspricht nicht der Gleichbehandlung von öffentlichem und freien Trägern.

 

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