30.01.2019 - 6.13 Nutzungspotentiale der Bestandssportflächen im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 30.01.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit einer geänderten Terminstellung von Januar auf März 2019 zuzustimmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung und Sport (ff) empfiehlt, dem Antrag in der von der Antragstellerin vorgelegten neuen Fassung zuzustimmen.
Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag in der vom Ausschuss für Bildung und Sport empfohlenen neuen Fassung zuzustimmen.
Anschließend wird diese neue Fassung zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche zusätzlichen Nutzungspotenziale und Trainingszeiten auf den vorhandenen städtischen Sportfreianlagen und ggf. Schulsportanlagen im gesamten Stadtgebiet erschlossen werden können. Die zu prüfenden Flächen sollen durch eine kurzfristig einzuberufende Arbeitsgruppe, die aus Vertreter*innen der Fraktionen, der Verwaltung und des Stadtsportbundes besteht, festgelegt werden.
Bei der Prüfung soll vor allem das Potenzial durch
1. den Neubau zusätzlicher Sportflächen auf bislang nicht genutzten Randflächen der
Sportplätze bzw. durch flächenoptimierende Neuordnung von Sportanlagen
2.
a) die Herstellung hinreichender bzw. zusätzlicher Beleuchtungsanlagen und
b) die Umwandlung von Rasen- in Kunstrasenplätze geprüft werden.
Bei der Prüfung sind das Wissen und die Wünsche der nutzenden Schulen und Sportvereine einzubeziehen.
Die Arbeitsgruppe soll sich auf Einladung der Verwaltung im Februar 2019 treffen. Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im September 2019 - nach einzelnen Sportflächen aufgeschlüsselt - vorgelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
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