30.01.2019 - 6.15 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ortsbeiräte Groß Glienicke, Golm und Marquardt empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Die Ortsbeiräte Neu Fahrland, Uetz-Paaren und Satzkorn haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, die Vorlage abzulehnen und der Ortsbeirat Grube empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

An dem Bebauungsplan Nr. 158 „Am Küssel“ OT Grube, welcher in der Prioritätenfestlegung 2019 - 2020 in Priorität 1 Q eingeordnet ist, ist 2019 und 2020 ohne Zeitverzug bzw. Vorziehung anderer Bebauungsplanverfahren weiter zu arbeiten.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden und mit Zustimmung des Ortsvorstehers Herrn Gutschmidt wird diese Ergänzung als Protokollnotiz in die Niederschrift aufgenommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit Änderungen in der Anlage 2 der Beschlussvorlage Kurzübersicht: Festlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung“, die den Stadtverordneten als Anlage 1 zu den Stellungnahmen ausgereicht wurde, zuzustimmen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Tomczak bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die Anlage 2 der DS 18/SVV/0721 wird dahingehend geändert, dass der B-Plan 161 Wohnanlage Ketziner Straße von der Priorität 1 in die Priorität 2 verschoben wird.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wird:

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 7 Ja-Stimmen.

 

Anschließend wird die Vorlage mit der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen geänderten Anlage 2 zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2019 bis 2020 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen