30.01.2019 - 6.16 Förderung des Extaviums

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis Januar 2019 einen Vorschlag zur Förderung des Extavium e.V. vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Förderung des Extaviums zeitnah erfolgen kann. Das Ergebnis ist bis März 2019 vorzulegen.

Ziel ist es dabei, sowohl mit städtischen Mitteln als auch gegebenenfalls mit Sponsoren eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro zu sichern. Die Förderung soll sich zunächst auf drei Jahre erstrecken. Nach einer externen Evaluierung soll erneut über die Förderung entschieden werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen (ff) empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberrgermeister wird aufgefordert, bis Januar 2019 einen Vorschlag zur Förderung des Extavium e.V. vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Förderung des Extaviums zeitnah erfolgen kann. Das Ergebnis ist bis März 2019 vorzulegen.

 

Ziel ist es dabei, sowohl mit städtischen Mitteln als auch gegebenenfalls mit Sponsoren eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro den Fortbestand des Extaviums zu sichern. Die Förderung soll sich zunächst auf drei Jahre erstrecken. Nach einer externen Evaluierung soll erneut über die Förderung entschieden werden.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag mit den vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen/Ergänzungen zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Förderung des Extaviums zeitnah erfolgen kann. Das Ergebnis ist bis März 2019 vorzulegen.

 

Ziel ist es dabei, den Fortbestand des Extaviums zu sichern. Die Förderung soll sich zunächst auf drei Jahre erstrecken. Nach einer externen Evaluierung soll erneut über die Förderung entschieden werden.

 

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Anlagen