30.01.2019 - 6.23 Nördliche Anbindung Golm - B 273

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ortsbeiräte Golm und Eiche empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Grube empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass die Drucksachen 18/SVV/0748 und 18/SVV/0774 gemeinsam bei den Untersuchungen über Chancen, Möglichkeiten und Auswirkungen einer Umgehungsstraße mit einer dritten Havelbrücke am Templiner See und einer Anbindung der Ortsteile Golm / Eiche Anbindung des Wohngebietes „Nördlich in der Feldmark“ an die L 902 weiter bis an die B 273 behandelt werden.

Eine kartographische Darstellung eines Streckenverlaufes und deren Auswirkungen für die Ortsteile Golm, Eiche, Bornim und Grube ist bis spätestens April 2019 vorzulegen.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Grube empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anbindung der Ortsteile Golm/Eiche von der bereits in Planung befindlichen Anbindung des Wohngebiets „Nördlich in der Feldmark“ an die L 902 weiter bis an die B 273 zeitnah umzusetzen.

 

Das Anliegen ist im Zusammenhang mit den Untersuchungen zum Stadtentwicklungskonzept (StEK) Verkehr zu prüfen.

Spätestens im April 2019 ist über den Sachstand zu berichten.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, dem Antrag in der vorliegenden Fassung zuzustimmen:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anbindung der Ortsteile Golm/Eiche von der bereits in Planung befindlichen Anbindung des Wohngebiets „rdlich in der Feldmark“ an die L 902 weiter bis an die B 273 zeitnah umzusetzen.

 

Spätestens im April 2019 ist über den Sachstand zu berichten.

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Anlagen