30.01.2019 - 5.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 "Neue Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 30.01.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE folgende Ergänzung:
Der Beschlusstext wird um folgende Nr. 5 ergänzt:
Der Vorhabenträger ist aufzufordern, in einem (nicht öffentlichen) Werkstattverfahren anhand der Inhalte seiner internen Konzept-Konkurrenz die getroffene Auswahl nachvollziehbar darzulegen und Gelegenheit zur Erörterung planerischer Aspekte zu geben. An dem Werkstattverfahren sind Vertreter*innen der Fraktionen zu beteiligen.
Über die Durchführung des Verfahrens und etwaige übergreifende Erkenntnisse (unabhängig von einzelnen Konzepten und deren Verfassern) ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr im April 2019 zu berichten.
Änderungsantrag:
Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt folgende Änderung:
„Punkt 2 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
- Das Projekt ist inhaltlich von hoher Bedeutung für die Entwicklung Potsdams als Wirtschaftsstandort und Standort für Forschung und Entwicklung. Im Hinblick auf die städtebauliche Optimierung wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans davon abhängig gemacht, dass die konkrete planerische Grundlage für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des zugehörigen Durchführungsvertrages im Rahmen eines konkurrierenden Verfahrens zu ermitteln ist."
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt für diesen Tagesordnungspunkt Wortprotokoll.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Tietz beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE, namentliche Abstimmung.
Nach einer Verständigung der Fraktionen zur Reihenfolge der Abstimmung wird zuerst über den von Frau Hüneke eingebrachten Änderungsantrag und dann über den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgestimmt.
Abstimmung:
Die o.g. Änderung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 13 Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die o.g. Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Die so ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 "Neue Halle/östliches RAW-Gelände" ist gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m § 13a BauGB und § 12 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Planerische Grundlage für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des zugehörigen Durchführungsvertrages ist das vorliegende städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von der Vorhabenträgerin übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 "Neue Halle / östliches RAW-Gelände" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
- Der Vorhabenträger ist aufzufordern, in einem (nicht öffentlichen) Werkstattverfahren anhand der Inhalte seiner internen Konzept-Konkurrenz die getroffene Auswahl nachvollziehbar darzulegen und Gelegenheit zur Erörterung planerischer Aspekte zu geben. An dem Werkstattverfahren sind Vertreter*innen der Fraktionen zu beteiligen.
Über die Durchführung des Verfahrens und etwaige übergreifende Erkenntnisse (unabhängig von einzelnen Konzepten und deren Verfassern) ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr im April 2019 zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
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