30.01.2019 - 7.18 Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in die Ortsbeiräte Golm und Eiche.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in die Ortsbeiräte Golm und Eiche wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion SPD, beantragt folgende Ergänzungen:

 

 

(2)   Die Ziele und Fragestellungen werden um folgende Punkte ergänzt:

 

-          Wie kann ein umfassender Immissionsschutz in Bezug auf den Bahnlärm gewährleistet werden?

-          Wie kann der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche ausgeglichen werden bzw. wie können die mit dem Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche einhergehenden Beeinträchtigungen für die diese Flächen bewirtschaftenden Landwirte kompensiert werden?

-          Wie kann vor Inanspruchnahme von urban geprägten Landschaftsraum das innerörtliche Verdichtungspotential zielgerichtet genutzt werden?

 

(3) Unbeschadet der Voruntersuchung ist der Bebauungsplan Nr. 147 zügig voranzutreiben und die sonstigen Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Realisierung der "Nordanbindung" zu schaffen.

 

(4) Im Rahmen der Voruntersuchung ist zu berücksichtigen, dass kulturelle Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen vorrangig in die städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsumfeldes zu implementieren sind.

 

(5) Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer für jedermann zugänglichen Informationsveranstaltung über Anlass, Ziele, Fragestellungen und den Ablauf der Voruntersuchung zu informieren.

 

(6) Dem Ortsbeirat Golm ist vierteljährlich über den Sachstand und etwaige (Zwischen-)Ergebnisse zur Voruntersuchung schriftlich zu berichten.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete neke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt folgende Ergänzung zu den Zielen:

 

4.c Nach „landschaftsplanerisch“ bitte einfügen: sowie im Sinne des Naturschutzes

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schultheiß, Fraktion SPD, beantragt den Ergänzungsantrag von Frau Hüneke nicht abzustimmen, dass sich dieser lediglich auf die Begründung der Beschlussvorlage bezieht.

 

Herr Rubelt erklärt, dass die o.g. Ergänzungsanträge von der Verwaltung übernommen werden.

 

Die so ergänzte Vorlage wird anschließend zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1) Für den Bereich "Golm Nord" sind gemäß § 165 Abs. 4 BauGB vorbereitende Untersuchungen einzuleiten. Das Untersuchungsgebiet ist gemäß der Anlage „Geltungsbereich“ abgegrenzt, diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

(2)   Die Ziele und Fragestellungen werden um folgende Punkte ergänzt:

 

-          Wie kann ein umfassender Immissionsschutz in Bezug auf den Bahnlärm gehrleistet werden?

-          Wie kann der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche ausgeglichen werden bzw. wie nnen die mit dem Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche einhergehenden Beeinträchtigungen für die diese Flächen bewirtschaftenden Landwirte kompensiert werden?

-          Wie kann vor Inanspruchnahme von urban geprägten Landschaftsraum das innerörtliche Verdichtungspotential zielgerichtet genutzt werden?

 

(3) Unbeschadet der Voruntersuchung ist der Bebauungsplan Nr. 147 zügig voranzutreiben und die sonstigen Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Realisierung der "Nordanbindung" zu schaffen.

 

(4) Im Rahmen der Voruntersuchung ist zu berücksichtigen, dass kulturelle Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen vorrangig in die städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsumfeldes zu implementieren sind.

 

(5) Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer für jedermann zugänglichen Informationsveranstaltung über Anlass, Ziele, Fragestellungen und den Ablauf der Voruntersuchung zu informieren.

 

(6) Dem Ortsbeirat Golm ist vierteljährlich über den Sachstand und etwaige (Zwischen-)Ergebnisse zur Voruntersuchung schriftlich zu berichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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