30.01.2019 - 7.29 Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Kreiswahlleiter, Herrn Schrewe, eingebracht und anschließend zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Einspruch zur Oberbürgermeisterwahl der Landeshauptstadt Potsdam 2018 des Herrn Jan Erik Hansen ist unzulässig und wird zurückgewiesen.

 

  1. Der Einspruch zur Oberbürgermeisterwahl der Landeshauptstadt Potsdam 2018 des Herrn Guido Nischan ist zulässig, aber unbegründet und wird zurückgewiesen.

 

3.   Die Oberbürgermeisterwahl der Landeshauptstadt Potsdam 2018 ist gültig.

 

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Anlagen