30.01.2019 - 7.2 Leitlinie Grundstücksverkäufe überarbeiten - Ko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird namens der Fraktionen SPD, CDU/ANW und DIE LINKE von den Stadtverordneten Kolesnyk, Eichert und Dr. Scharfenberg eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschussr Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, beantragt folgende Änderungen im Beschlusstext:

 

 

Die Berichterstattung zum Arbeitsstand der überarbeiteten Richtlinie soll der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 Mai 2019 vorgelegt werden.

 

Diese Änderungen werden von den Antragstellern übernommen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE, beantragt darüber hinaus folgende Änderungen im Beschlusstext:

 

 

Die Möglichkeit von Konzeptausschreibungen und Vergaben im Erbbaupacht soll gleichwertig vorrangig in die Richtlinie aufgenommen werden.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wohlfahrt beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE, namentliche Abstimmung zum oben genannten Änderungsantrag.

 

Abstimmung:

Die oben genannte Änderung wird

 

mit 31 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 13 Ja-Stimmen

und 4 Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird der Antrag mit der geänderten Terminstellung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Leitlinie Grundstücksverkäufe zu überarbeiten. Die Möglichkeit von Konzeptausschreibungen soll gleichwertig in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit sollen auch klar definierte, nachvollziehbare Bedingungen bei Verkäufen nach Konzept formuliert werden.

Berichterstattung zum Arbeitsstand der überarbeiteten Richtlinie soll der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2019 vorgelegt werden.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen